Erneut: Abmahnung von Dachs Deutschland Harald Durstewitz durch die FAREDS Rechtsanwälte

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Die Abmahner

Der Online-Shop DACHS Deutschland ist auf der Plattform rakuten.de zu finden und vertreibt dort Textilprodukte, die bspw. Socken oder T-Shirts. Herr Durstewitz handelt unter dem Namen DACHS Deutschland europaweit und ist in (Konrad-Zehrt-Str. 1 in 37308) Heiligenstadt ansässig.

Rechtsanwalt Bernd Fleischer von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt Herrn Durstewitz im aktuellen Fall.

Der Vorwurf 

Direkte Wettbewerber von Herrn Durstewitz verstoßen gegen die Regelungen des Widerrufsrechts, indem diese statuieren, dass die Widerrufsfrist erst dann beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung beim jeweiligen Kunden eingeht. Dies ist jedoch nicht mit § 312g BGB und Art. 246 EGBGB vereinbar, die den Beginn der Frist mit Erhalt der Ware festsetzen.

Forderung

Herr Durstewitz verlangt über seinen Anwalt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der angefallenen Anwaltskosten in Höhe von 887,02 €.

Unsere Einschätzung

Halten sich Wettbewerber sowie allgemein am Markt agierende Unternehmen nicht an die gesetzlichen Bestimmungen, könnte ein Verstoß gegen § 3a UWG vorliegen. Da der Beginn der Widerrufsfrist gesetzlich geregelt ist, ist folglich diese auch in diesem Bereich anzusiedeln.

Unser Rat

Sollten Sie gegen das Gesetz verstoßen und eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne mit unserem Fachwissen und Erfahrungen zur Seite. Halten Sie die gesetzten Fristen ein, indem Sie uns zügig kontaktieren. Zudem sollten Sie die beigelegte Unterlassungserklärung erst unterschreiben, wenn wir diese überprüft und ggf. modifiziert haben. Unterschreiben Sie die Erklärung nicht ohne Rücksprache mit Ihrem Anwalt, da diese zumeist sehr weit gefasst und das Risiko der Vertragsstrafe somit sehr hoch ist. Sprechen Sie uns an und wir nehmen eine Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung unverbindlich und kostenlos vor!


UPDATE 27.09.2020:

Erneut liegen uns Abmahnungen des Harald Durstewitz zur Prüfung vor. Es werden diverse Informationspflichtverletzungen gerügt (fehlende Widerrufsbelehrung etc.).


Es werden nunmehr Abmahnkosten i.H.v. 1.358,86 Euro gefordert, ausgehend von einem Streitwert von 30.000,- Euro.


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch: 0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de

Ihr Sebastian Günnewig

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)


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