Erneut: Schreiben der TANDA International AG wegen einer Rechnung der City Guide LLC

  • 3 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Mir wurde erneut ein Schreiben der TANDA International AG wegen einer Rechnung der City Guide LLC zur Prüfung vorgelegt. Es geht wieder um einen Fall, in dem ein Betroffener einen formularmäßig aufgemachten „Eintragungsantrag“ unterzeichnet hatte und nun 960 Euro zahlen soll. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

Die Masche mit dem „City Guide Eintragungsantrag“

Über die Masche der City Guide LLC mit dem formularmäßig aufgemachten „Eintragungsantrag“ hatte ich hier in der Vergangenheit bereits berichtet:

Schreiben der TANDA International AG (Rechnung der City Guide LLC)

Ein aus meiner Sicht fragwürdiges Geschäftsmodell

In den mir vorliegenden Fällen wurde an die Betroffenen ein formularmäßig aufgemachter „Eintragungsantrag“ übersandt, bei dem es sich um ein Angebot für einen Eintrag in einem Branchenverzeichnis handelt.

In dem mir aktuell vorgelegten Dokument finden sich an verschiedenen Stellen die offiziell klingenden Begriffe:

  • Eintragungsantrag,
  • Antragsdatum,
  • Antragsnummer
  • Antragsart

Wer sich das Dokument jedoch etwas genauer ansieht, der stellt fest, dass es um ein Angebot für eine kostenpflichtige Dienstleistung geht, nämlich einen Eintrag in einem Branchenverzeichnis. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren und wird pro Vertragsjahr mit netto 960 Euro berechnet. Anbieter ist die City Guide LLC, 1621 Central Ave, Cheyenne, Wyoming 82001.

Ob der Eintrag in dem Branchenverzeichnis irgendwelche Vorteile bringt, vermag ich zwar nicht abschließend zu beurteilen. Ich habe jedoch erhebliche Zweifel, dass sich die Gesamtkosten für den Zeitraum der Mindestlaufzeit unter dem Strich rechnen.

Wer unterschreibt, erhält eine Rechnung 

Wer den Eintragungsantrag unterzeichnet und zurücksendet, der erhält sodann ein Schreiben von der TANDA International AG, die beauftragt ist, die Forderung einzuziehen. Als Nachweis ist eine Kopie des unterzeichneten Vertrags beigefügt. Man ahnt dort wohl schon, dass manch ein Betroffener sich bei Unterzeichnung und Rücksendung des Eintragungsantrages gar nicht darüber im Klaren war, dass er ein Vertragsangebot bestätigt. In Anbetracht der Gestaltung des Vertragsangebotes aus meiner Sicht kein Wunder. Ich denke mal, es gibt einen recht einfachen Grund, warum der von der City Guide LLC versandte formularmäßig aufgemachte „Eintragungsantrag“ nicht einfach mit „Werbung für einen Branchenverzeichnis-Eintrag“ oder „Vertragsangebot“ überschrieben ist. Bei einer solchen Überschrift würde nämlich sofort auffallen, dass es sich nicht um ein offizielles Schreiben handelt. Und dann würden nach meiner Einschätzung wohl auch deutlich mehr Empfänger die Dokumente direkt in den Papierkorb befördern.

Zahlen oder nicht?

Ich halte das Geschäftsmodell der City Guide LLC gelinde gesagt für fragwürdig und meine daher, dass es Sinn macht, sich gegen die Zahlungsforderung zur Wehr zu setzen. Ansatzpunkte für eine entsprechende Rechtsverteidigung ergeben sich nach meiner Auffassung bereits aus der Gestaltung des Auftragsformulars. Unabhängig hiervon besteht nach meiner Auffassung die Möglichkeit, sich durch eine Anfechtung von einem etwaigen Vertrag rückwirkend wieder zu lösen.

Wenn Ihnen die knapp 2.000 Euro für die zwei-jährige Vertragslaufzeit nicht so wichtig sind und Sie Ihre Ruhe haben möchten, können Sie den Vertrag natürlich auch einfach zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen und die Zahlungen als Lehrgeld ansehen. Kleiner Tipp: Stellen Sie in diesem Fall aber unbedingt sicher, dass die entsprechende Kündigung auch ankommt. Sie wollen ja nicht, dass es später mal Streit über die Frage gibt, ob es eine Kündigung des Vertrages gab.

Meine Empfehlungen:

  1. Leisten Sie zu einer Zahlungsaufforderung/Rechnung ohne vorherige Beratung keine Zahlung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de Unternehmen unter anderem zu Fragen im Zusammenhang mit irreführender Werbung.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Rechnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Zahlungsforderung der TANDA International AG für die City Guide LLC erhalten haben und sich gegen die Zahlungsforderung zur Wehr setzen möchten:

  • Schicken Sie mir einfach eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke

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