Auch Post von der TANDA International AG für die City Guide LLC erhalten?

  • 3 Minuten Lesezeit
Rechtsanwalt Andreas Kempcke

Die TANDA International AG macht Zahlungsforderungen für die City Guide LLC geltend. Die Berechtigung dieser Forderungen unterliegt nach meiner Auffassung Zweifeln. Wie Betroffene reagieren können und was dann passiert, erläutere ich im nachfolgenden Beitrag:

Zu den Zahlungsforderungen der City Guide LLC:

Die City Guide LLC versendet formularmäßig aufgemachte Schreiben, die als „Eintragungsantrag“ bezeichnet sind. Bei den entsprechenden Schreiben handelt es sich um Angebote zum Abschluss eines Vertrages über die Eintragung in einem Branchenverzeichnis unter www.branchenfuehrer.online zu einer Eintragungsgebühr von 960 Euro netto pro Jahr bei einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren. Wer den Eintragungsantrag unterschreibt und zurücksendet, erhält im nächsten Schritt ein Schreiben von der TANDA International AG, mit dem die Zahlungsforderung der City Guide LLC für den ersten Vertragszeitraum geltend gemacht wird. Über das entsprechende Vorgehen hatte ich hier bereits berichtet:

Schreiben der TANDA International AG (Rechnung der City Guide LLC)

Zahlen oder nicht?

Ich halte das Vorgehen der City Guide LLC für unseriös und meine daher, dass es Sinn macht, sich gegen die Zahlungsforderung zur Wehr zu setzen. Ansatzpunkte für eine entsprechende Rechtsverteidigung ergeben sich nach meiner Auffassung bereits aus der Gestaltung des als „Eintragungsantrag“ bezeichneten Formulars. Unabhängig hiervon besteht nach meiner Auffassung die Möglichkeit, sich durch eine Anfechtung von einem etwaigen Vertrag rückwirkend wieder zu lösen. Genau dies habe ich der TANDA International AG und der City Guide LLC auch mitgeteilt.

Keine Überraschung: die TANDA International AG hält die Zahlungsforderungen der City Guide LLC für berechtigt

Angesprochen auf die Bedenken gegen die Berechtigung der Zahlungsforderungen der City Guide LLC antwortet die TANDA International AG wenig überraschend:

„In dem Vertragsformular unserer Mandantin City Guide LLC, welches Ihrer Mandantschaft zugekommen ist, ist objektiv-verständlich geschildert, dass, sofern das vorliegende Dokument von Ihrer Mandantschaft unterzeichnet und an unsere Mandantin gesendet wird, Ihre Mandantschaft gemäß § 145 BGB ein Angebot auf Abschluss des entsprechenden Vertrages abgegeben hat.“

Warum die formularmäßig aufgemachten Schreiben der City Guide LLC als „Eintragungsantrag“ bezeichnet werden, ergibt sich aus der Stellungnahme der TANDA International AG nicht …

Und weiter heißt es in der Stellungnahme der TANDA International AG:

„Ein freiwillig eingeräumtes Widerrufsrecht unserer Mandantin hat Ihre Mandantschaft ungenutzt verstreichen lassen.“

Gleichwohl gibt man sich sodann jedoch entgegenkommend und teilt mit, dass „aus Kulanz“ die Bereitschaft besteht, den Vertrag gegen Zahlung einer Stornogebühr zu stornieren. Das entsprechende Angebot ist befristet und wird mit der folgenden Ankündigung versehen:

„Bei Nichtannahme und nach Ablauf der Frist wäre das Kulanzangebot hinfällig und das Vertragsverhältnis über 24 Monate mit den daraus resultierenden Forderungen würde weiterhin bestehen. Unsere Mandantin wird in diesem Fall weitere rechtliche Schritte einleiten.“

Naja, auch nicht besonders originell …

Meine Empfehlungen:

  1. Leisten Sie zu einer Zahlungsaufforderung/Rechnung ohne vorherige Beratung keine Zahlung.
  2. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de Unternehmen unter anderem zu Fragen im Zusammenhang mit irreführender Werbung.

Weitere Informationen zu mir und meiner Tätigkeit können Sie meiner Profilseite, meinen Rechtstipps und meinem Bewertungsprofil entnehmen.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

Sie haben auch eine Rechnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Zahlungsforderung der TANDA International AG für die City Guide LLC erhalten haben und sich gegen die Zahlungsforderung zur Wehr setzen möchten:

  • Schicken Sie mir einfach eine E-Mail an: rostock@internetrecht-rostock.de
  • Oder lassen Sie mir über die Funktion „Nachricht senden“ direkt unter diesem Rechtstipp eine Mitteilung zukommen.


Andreas Kempcke

Rechtsanwalt 

Fachanwalt für IT-Recht

Internetrecht-Rostock.de

Foto(s): Andreas Kempcke


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