Erneutes Abmahnschreiben des Rechtsanwalts van Maele im Namen der BR Housing Company Bvba

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Wieder einmal ist unsere Kanzlei auf eine durch den Rechtsanwalt van Maele mit Sitz in Aachen ausgesprochene Abmahnung aufmerksam geworden, die durch das belgische Unternehmen BR Housing Company Bvba in Auftrag gegeben worden ist. 

In der Vergangenheit haben wir bereits des Öfteren über Abmahnschreiben im Namen dieses Unternehmens berichtet, in denen die Verletzung von Markenrechten gerügt wird.

Was lässt die BR Housing Company Bvba der Adressatin der Abmahnung konkret vorwerfen?

Erneut enthält das unserer Kanzlei aktuell vorliegende Schreiben den Vorwurf der Verletzung einer Marke der BR Housing Company Bvba durch die abgemahnte Händlerin. Genauer wird ihr zur Last gelegt, in ihrem Online-Handel ein Produkt unter Verwendung eines für die Mandantin von Herrn van Maele als Marke eingetragenen Zeichens angeboten und vertrieben zu haben.

Bei dem streitgegenständlichen Zeichen handelt es sich auch hier wieder um die Marke mit internationaler Geltung „Ocean Breeze“, die die BR Housing Company Bvba 2015 von einem insolventen Unternehmen erworben haben will.

Aufgrund der darüber hinaus behaupteten bestehenden Warenähnlichkeit und einer hohen Verwechslungsgefahr seien die Rechte der Inhaberin der Marke aus § 14 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG verletzt.

Welche Forderungen leitet der beauftragte Rechtsanwalt aus dieser Rechtsverletzung her?

Rechtsanwalt van Maele stellt im Namen der BR Housing Company Bvba folgende Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • Auskunftserteilung bzgl. gekaufter und verkaufter Produkte sowie erzielter Gewinnzahlen
  • Aufwendungsersatzzahlungen für die Beauftragung von Herrn van Maele mit der Anfertigung der Abmahnung, berechnet aus einem Gegenstandswert von 100.000,00 EUR

Welche Reaktion auf eine Abmahnung dieser Art ist richtig?

Sind Sie als Händler mit eigenem Online-Shop Adressat einer Abmahnung wegen der Verletzung von Markenrechten geworden, ist es zunächst wichtig, ein solches Schreiben ernst zu nehmen und die gesetzten Fristen zu beachten. Für den Fall, dass die für die Unterzeichnung der Unterlassungserklärung gesetzte Frist erfolglos verstreicht, drohen gerichtliche Schritte.

Angesichts der deutlichen Nachteile ist in hohem Maße anzuraten, einen im Markenrecht schwerpunktartig tätigen und versierten (Fach-) Anwalt zurate zu ziehen. Dieser prüft zunächst einmal die Berechtigung der Abmahnung, da keinesfalls jede Abmahnung auch berechtigt ist. Dies mit der erforderlichen Sicherheit festzustellen, ist nichts, was man mit oberflächlichen Kenntnissen im Vorbeigehen“ beantworten kann, sondern bedarf über die Jahre angeeignete grundlegender Kenntnisse.

Liegt eine Markenverletzung vor, sind die nächsten Schritte, abhängig von Sach- und Rechtslage aber auch den Umständen und den Wünschen des Mandanten/der Mandantin zu besprechen. Soll ein Unterlassungsversprechen abgegeben werden, sollte dieses jedenfalls modifiziert und nicht in der angebotenen Variante abgegeben werden.

Auch die Auskunft, die auch der Berechnung nachfolgender Schadenersatzforderungen dient, ist ggf. sorgsam und gemeinsam mit dem Rechtsvertreter vorzubereiten.

Schadenersatz und Gegenstandswert (und damit auch die Rechtsanwaltsgebühren) sind üblicherweise Gegenstand von Verhandlungen, die jeweils auch abhängig vom konkreten Sachverhalt sind.

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Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine markenrechtliche Abmahnung, eine Klage oder eine einstweilige Verfügung erhalten, stehen Ihnen unsere (Fach-)Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit gerne zur Verfügung. Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

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Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/


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