Ersatz des Haushaltsführungsschadens auch für Berufstätige?

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Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen sowie Straftaten, bei denen Menschen verletzt werden, stellt sich die Frage, ob auch der sog. Haushaltsführungsschaden geltend gemacht werden kann. Fälschlicherweise wird in diesem Zusammenhang oft vermutet, dass dies ein Schaden sei, den nur Hausfrauen/-männer geltend machen können. Dies ist nicht der Fall! Bei einem Verkehrsunfall können sowohl berufstätige Frauen als auch berufstätige Männer diese Schadensposition geltend machen!

Was ist der Haushaltsführungsschaden?

Darunter versteht man den Schaden, der einer Person entsteht, weil sie aufgrund einer Verletzung ihren eigenen Haushalt oder den Haushalt der ganzen Familie gar nicht mehr oder nur noch teilweise führen kann. Also zum Beispiel, wenn sich die Mutter der Familie, die als Hausfrau alleine für die Familie die Hausarbeit erledigt, bei einem Verkehrsunfall beide Arme bricht und deshalb den Haushalt für mehrere Wochen nicht mehr führen kann.

Wer hat Anspruch auf den Haushaltsführungsschaden?

Diesen Anspruch haben sowohl Hausfrauen/-männer als auch Berufstätige, unabhängig von ihrem Geschlecht sowie ihrer familiären Situation. Teilt sich ein berufstätiges Paar zum Beispiel die Hausarbeit und einer von beiden wird bei einem Verkehrsunfall verletzt, so ist dessen Anteil an der Hausarbeit als Schadensposition zu ersetzen, egal wer von beiden verletzt wurde.

Aber auch Singles steht dieser Anspruch zu sowie den Hinterbliebenen, wenn der Partner bei einem Verkehrsunfall ums Leben kommt.

Wie berechnet sich der Haushaltsführungsschaden?

Die Höhe dieses Ersatzanspruches richtet sich nach den Kosten, die notwendig sind, um den Haushalt durch eine dritte Person, etwa eine Haushaltshilfe, führen zu lassen. Dabei kommt es insbesondere auf die Größe und Ausstattung der Wohnung / des Hauses, des Gartens, der Anzahl der Familienmitglieder und der Haustiere sowie auf den zeitlichen Anteil des Verletzten an der Hausarbeit an. Wichtig ist dabei, dass dieser Anspruch auch dann besteht, wenn der Verletzte keine Hilfe in Anspruch nimmt, sondern in der Zeit, in der er durch seine Verletzungen eingeschränkt ist, seinen Haushalt alleine führt oder sich durch seine Familie oder Freunde unentgeltlich helfen lässt. Der Haushaltsführungsschaden kann also wahlweise fiktiv oder konkret abgerechnet werden.

Schließt die Geltendmachung des Haushaltsführungsschadens andere Ansprüche aus?

Nein, der Haushaltsführungsschaden kann im Rahmen der Unfall- bzw. Schadensregulierung neben dem Schmerzensgeld und weiteren Schadensersatzansprüchen geltend gemacht werden.

Falls Sie bei einem Verkehrsunfall unverschuldet verletzt werden sollten oder Opfer einer Körperverletzung geworden sind, sollten Sie den Haushaltsführungsschaden auf jeden Fall geltend machen, da dieser oftmals nicht unerheblich ist und das Ihnen daneben zustehende Schmerzensgeld weit übersteigen kann!

Dorrit Franze

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht

Fachanwältin für Sozialrecht


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