Erste Bundesländer setzen die neue Fahrverbotsregel aus. Wehren Sie sich jetzt gegen ein Fahrverbot!

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Droht ihnen ein Fahrverbot, weil Sie ab dem 28.04.2020 angeblich zu schnell gefahren sind? Lassen Sie keinesfalls einen Bußgeldbescheid rechtskräftig werden. Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Gerade Fahrverbote wegen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit von 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts sind möglicherweise rechtlich nicht haltbar. Es besteht zudem die Möglichkeit, dass bei der im Raum stehenden erneuten Änderung der Regelungen das dann weniger gravierende ganz neue Recht zur Anwendung kommt. Hierfür darf der Bußgeldbescheid aber keinesfalls rechtskräftig werden.

1. Verstoß gegen das Zitiergebot – Nichtigkeit der neuen verschärften Regeln zum Fahrverbot

So hat der Gesetzgeber bei der Änderung der Bestimmungen zum 28.08.2020 nicht die vollständige Ermächtigungsgrundlage angegeben, in dem er § 26a Abs. 1 Nr. 3 StVG nicht zitiert hat. Das kann wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot zu einer Nichtigkeit der Verordnung führen, sodass die neuen verschärften Regelungen des Bußgeldkatalogs nicht angewendet werden dürften. In der Vergangenheit hat das Bundesverfassungsgericht bei ähnlichen Fehlern so entschieden (vgl. BVerfG, 06.07.1999 – 2 BvF 3/90).

Die Folge wäre, dass in Bezug auf die neu eingeführten Fahrverbote noch das alte Recht anwendbar wäre. So dürften in diesen Fällen dann keine Fahrverbote verhängt werden.

2. Bei erneuter Änderung der Gesetzeslage – Anwendbarkeit des milderen Gesetzes

Sollte der Gesetzgeber zurückrudern und die neuen Fahrverbotsregelungen zurücknehmen, wie dies in der Presse schon mehrfach anklang, bestünde auch hierüber die Möglichkeit, dass das Fahrverbot wegfällt.

Grundsätzlich ist nach § 4 Abs. 1 OWiG das Gesetz anzuwenden, welches bei der Tat galt. Allerdings bestimmt § 4 Abs. 3 OWiG hierzu eine Ausnahme: „Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Handlung gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.“

Das bedeutet, dass man über einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht das Verfahren so lange wie rechtlich möglich verzögern sollte, bis eine neue – wahrscheinlich günstigere – gesetzliche Regelung in Kraft tritt, die dann aufgrund der oben genannten Ausnahmeregelung gültig wird. Auf diese Weise ließe sich in bestimmten Fällen ein Fahrverbot verhindern.

Wichtig ist nur, dass auf jeden Fall verhindert wird, dass im Verfahren Rechtskraft eintritt. Deshalb werden Sie möglichst bald tätig.

Rechtsanwalt Frank Lindner

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Rechtsanwalt Lindner ist seit über 15 Jahren durchgängig im Bereich der Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten im gesamten Bundesgebiet befasst. Seit über 10 Jahren ist er zudem Fachanwalt für Verkehrsrecht.

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