Erste deutsche Anlegerklage gegen die Wirecard AG

  • 2 Minuten Lesezeit

Die seit über 25 Jahren auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Tübinger Kanzlei TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) hat am 12.05.2020 für die von ihr vertretene Effecten-Spiegel AG die erste deutsche Anlegerklage gegen die Wirecard AG (Wirecard) vor dem Landgericht (LG) München I eingereicht. Gleichzeitig hat sie Antrag nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gestellt, um ein Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einzuleiten.

Wirecard, ein DAX 30 Unternehmen aus Aschheim bei München, ist ein weltweit tätiger Zahlungsdienstleister. Wirecard steht seit Jahren in der Kritik wegen angeblicher Bilanzunregelmäßigkeiten. Mehrfach hatte es in diesem Zusammenhang nach der Veröffentlichung von Dossiers und Presseartikeln, insbesondere der britischen Zeitung Financial Times, in der Vergangenheit Kurseinbrüche im zweistelligen Prozentbereich gegeben. Im Oktober 2019 hatte Wirecard daher selbst eine unabhängige Sonderuntersuchung durch die renommierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zu den Vorwürfen in Auftrag gegeben. Nachdem mehrfach angekündigte Termine zu dessen Vorlage verschoben wurden, wurde der Bericht am 28. April 2020 der Öffentlichkeit vorgelegt. Darin sprach KPMG unter anderem von Mängeln in der internen Organisation von Wirecard sowie von einem Untersuchungshemmnis. Aufgrund dessen konnte KPMG beispielsweise zu der Existenz und der Höhe von Umsatzerlösen aus bestimmten Geschäftsbeziehungen mit Wirecard keine konkreten Aussagen treffen. Der Kurs der Wirecard-Aktie brach daraufhin zeitweise um rund 40% ein. Allein dadurch wurden zeitweise über 5 Mrd. EUR an Marktkapitalisierung vernichtet.

„Nach dem KPMG-Bericht sehen wir unsere feste Überzeugung bestätigt, dass Wirecard ein massives Compliance-Problem hatte und hat - und darüber hätte Wirecard den Kapitalmarkt rechtzeitig in Kenntnis setzen müssen“, sagt Maximilian Weiss, Rechtsanwalt der TILP-Gruppe. „Das Maß ist jetzt voll. Wir haben nunmehr alle rechtlich erforderlichen Fakten beieinander und können diese belegen – daher messen wir der von uns eingereichten Klage hohe Erfolgschancen bei“, erläutert Weiss.

TILP macht vor dem LG München I zu Gunsten der klagenden Effecten-Spiegel AG wegen derer Aktienkäufe im Jahr 2019 sogenannte Kursdifferenzschäden nach § 97 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geltend. TILP begründet die Klage damit, dass Wirecard dem Kapitalmarkt gravierende Mängel in seinem Compliance-System verschwiegen hat. TILP beziffert den Schaden dabei auf mindestens 32,07% des jeweiligen von der Klägerin bezahlten Einstandskurses pro Aktie.

Nach der festen Rechtsüberzeugung von TILP hat sich die Wirecard AG wegen einer Reihe von falschen, unterlassenen sowie unvollständigen Kapitalmarktinformationen gegenüber ihren Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht. Betroffen sind zumindest alle Aktienkäufe in dem Zeitraum vom 24. Februar 2016 bis 27. April 2020. Schadenersatzberechtigt sind nach Einschätzung von TILP sowohl Anleger, welche die Aktien noch am 27. April 2020 gehalten haben, wie auch solche, die sie bereits zuvor mit Verlust veräußert haben.

„Unsere Kanzlei hat mit der jetzigen Klage zeitgleich einen Antrag auf die Einleitung eines Musterverfahrens nach dem KapMuG vor dem Oberlandesgericht München gestellt. Ein solches Verfahren erhöht die Erfolgsaussichten von klagenden Anlegern und Investoren deutlich, senkt deren Kostenrisiko erheblich und bedeutet maximalen Druck für die Beklagtenseite“, erklärt Rechtsanwalt Andreas W. Tilp, Geschäftsführer von TILP, die prozessuale Strategie der Kanzlei.

TILP hat eine Plattform unter www.wirecard-klage.de eingerichtet, auf der sich Anleger und Investoren kostenfrei registrieren können, und dann kostenfrei weitere Informationen erhalten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Marvin Kewe

Beiträge zum Thema