Erste Kündigungen an Air Berlin-Mitarbeiter versandt – Kündigungsschutzklage erheben?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Seit Ende der letzten Woche werden nach und nach Kündigungen von Air Berlin an die Mitarbeiter versandt. Speziell das Boden- und Flugpersonal ist davon betroffen. Mit Zugang der Kündigung bei den Arbeitnehmern beginnt die Dreiwochenfrist für die Kündigungsschutzklage zu laufen. Lohnt sich nach aktuellem Stand der Dinge die Kündigungsschutzklage für betroffene Mitarbeiter?

Nach Erhalt der Kündigung direkt an Fachanwalt wenden: Zahlreiche Mitarbeiter von Air Berlin haben sich schon vor Erhalt der Kündigung in rechtliche Beratung begeben. Spätestens mit Zugang der Kündigung sollte man sich direkt an einen Arbeitsrechtsexperten wenden und die Kündigung überprüfen lassen. Bei formellen Mängeln lassen sich Kündigungen ggf. innerhalb weniger Tage zurückweisen. Jedenfalls aber gilt es, die Frist für die Kündigungsschutzklage von drei Wochen zu wahren.

Kündigungsschutzklage lohnt sich: Wer länger als sechs Monate bei Air Berlin beschäftigt war, genießt Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber bzw. Insolvenzverwalter braucht dann einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund, wie den der betriebsbedingten Kündigung. Klingt im Falle der Insolvenz zunächst nicht schwierig, dennoch ergeben sich für Arbeitnehmer hier Angriffspunkte, durch die eine Kündigungsschutzklage sich lohnt.

Sozialauswahl als Fehlerquelle: Werden nicht alle Mitarbeiter in einer jeweiligen Sparte gekündigt, hat der Insolvenzverwalter eine Sozialauswahl durchzuführen. Das bedeutet, er muss prüfen, welche Mitarbeiter schutzwürdiger sind als andere und dann dementsprechend denen kündigen, die am wenigsten schutzwürdig sind. Das richtet sich u. a. nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit, dem Lebensalter sowie etwaigen Unterhaltspflichten. Hier können viele Fehler passieren, die eine Kündigung im Prozess angreifbar machen.

Möglicher Betriebsübergang: Ebenfalls im Raum steht noch die Frage, ob es sich bei der Übernahme von Air Berlin-Betriebsmitteln durch die Lufthansa um einen Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang handelt. Auch dies hätte zur Folge, dass eine Kündigung der Mitarbeiter angreifbar wird. Zugunsten der Arbeitnehmer kann dies aber nur Berücksichtigung finden, wenn sie sich mit einer Kündigungsschutzklage „im Spiel halten“.

Was bieten wir Air Berlin-Mitarbeitern an: Kostenlose und unverbindliche Durchführung der telefonischen Erstberatung zur Kündigung.

Bei Beauftragung durch Air Berlin-Mitarbeiter:

•Umfassendes Beratungsschreiben bezogen auf den jeweiligen Einzelfall.

•Schreiben an den Arbeitgeber

•Fertigung der Kündigungsschutzklage

•Vertretung im Kündigungsschutzverfahren

27.11.2017

Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de. Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de.

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht auf der Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Bredereck

Beiträge zum Thema