Erste Oderfelder (Lombard Classic) – Insolvenzverwalter fordert Auszahlungen zurück

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Schlechte Nachrichten für die ehemaligen stillen Gesellschafter der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft. Diese sehen sich durch das aktuelle Schreiben des Insolvenzverwalters vom 12.07.2019 mit der Rückforderung des einstigen Zeichnungsbetrags innerhalb einer äußerst kurzen Zahlungsfrist konfrontiert.
 
Die Einlage wurde am Ende der Laufzeit von 36 Monaten an die Anleger ausgezahlt. Die Beteiligungsgesellschaft konnte die Auszahlungen nur leisten, da sie zuvor bei neuen Anlegern Gelder eingesammelt hatte. So wurde auch das Kapital der Anleger der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft in zahlreichen Fällen der Wiederanlage bei der Nachfolgergesellschaft zugeführt, die sodann zu großen Verlusten für die Gesellschafter führten.
 
Nun fordert der Insolvenzverwalter der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft die Einlagesumme sowie die während der Laufzeit erhaltenen Auszahlungen von den Gesellschaftern zurück, um diese der Insolvenzmasse zuzuführen. In dem Schreiben heißt es:
 
„Bei den Zahlungen, welche die Insolvenzschuldnerin als Ergebnisbeteiligung bzw. nach Ablauf der stillen Gesellschaft in Höhe der Einlage an die Anleger gezahlt hat, handelt es sich um unentgeltliche Leistungen, denn die basieren lediglich auf Scheingewinnen und Scheinauseinandersetzungsguthaben, welche die Insolvenzschuldnerin in Wirklichkeit nie erwirtschaftet oder ausgewiesen hat.“
 
Rechtsanwalt Henry Pfitzmann von der im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf rät allen Anlegern, mögliche Einwendungen gegen die Forderungen prüfen zu lassen. Die Kanzlei Bender & Pfitzmann hat dazu eine kostenlose Erstberatung eingerichtet, an welche sich betroffene Anleger wenden können.
 
Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB



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