Erster OLG-Beschluss zur Rückgabe von VW-Diesel im Abgasskandal

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VW-Vertragshändler haben es aktuell nicht leicht. Nachrichten wie der Auslieferungsstopp des T6 wechseln sich ab mit zermürbenden Urteilen zu Fahrzeugrückgaben und Schadensersatz. Aktuelles Beispiel: Mit einem aktuellen Beschluss hat das OLG Köln als erstes deutsches Oberlandesgericht die Berufung eines VW-Händlers gegen ein verbraucherfreundliches LG-Urteil nicht zugelassen. Das Urteil ist damit rechtskräftig. Einen diesbezüglichen Hinweisbeschluss hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln am 20. Dezember 2017 formuliert und jetzt veröffentlicht (U 112 / 17). Auch eine Zulassung der Revision vor dem BGH ist ausgeschlossen.

Im Verfahren um einen im Juni 2015 gekauften Pkw mit 1,6 l Dieselmotor (EA 189) hatte der Besitzer nach der Software-Anordnung eine Frist zur Erledigung des Mangels gesetzt und war Ende 2015 vom Kaufvertrag zurückgetreten. Das Landgericht Aachen verurteilte das Autohaus zur Rückzahlung des Kaufpreises und zum Ersatz der Kosten für nachträgliche Einbauten. Der Pkw-Besitzer musste sich lediglich eine geringe Nutzungsentschädigung abziehen lassen, die anhand der gefahrenen Kilometer berechnet wurde.

Das OLG Köln hat das Urteil geprüft und die Zurückweisung der Berufung angeordnet. Die Mangelhaftigkeit sei aufgrund der im Fahrzeug verbauten Schummel-Software nachgewiesen. Der Senat stützt damit auch die Auffassung der Landgerichtsrichter, dass ein „Durchschnittskäufer“ sich darauf verlassen können müsse, dass ein gekauftes Auto mangelfrei und zulassungsfähig sei. Auch das Thema „Pflichtverletzung“ kam nicht zu kurz. Für Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung, der zahlreiche VW-Besitzer in Verfahren gegen Autohäuser und Hersteller vertritt, ist gerade die „Pflichtverletzung“ für Verbraucher in kaufrechtlich ausgelegten Verfahren ein sehr scharfes Schwert: „Der VW-Händler hat es unterlassen oder war nicht in der Lage, der Pflicht nachzukommen, dem Kunden ein mangelfreies Auto anbieten oder nachbessern zu können.“

Rechtsanwalt Dr. Hartung ist Herausgeber des Portals www.pkw-rueckgabe.de und juristischer Betreuer der Interessengemeinschaften „T6“, „Cayenne“ und „Touareg“. Vor dem Hintergrund der aktuellen News rät er Opfern des Abgasskandals, ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler im Auge zu behalten. Dr. Hartung: „Ein solches Verfahren muss fristwahrend innerhalb von 2 Jahren nach der Fahrzeugübergabe, also dem sogenannten Gefahrübergang, mit einer Klage eröffnet werden, um die Ansprüche nicht zu verlieren.“ 


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