Treuhänderstreit: Erstes OLG-Urteil – OLG Celle

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Presseberichten zufolge erging nun ein erstes Urteil eines Oberlandesgerichts in Sachen Prämienerhöhungen der privaten Krankenversicherungen.

Auch die AXA selbst hat in einer E-Mail an Versicherungsmakler darauf hingewiesen, dass das OLG Celle in einem angeblich für die AXA erfolgreichen Urteil festgestellt habe, dass Zivilgerichte die Unabhängigkeit des Treuhänders nicht überprüfen dürften und dass angeblich die Beitragserhöhungen der AXA korrekt kalkuliert worden seien.

Das vollständige Urteil liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor, sodass das Urteil noch nicht im Detail überprüft werden kann.

Keine Kehrtwende durch das Urteil des OLG Celle!

Nach Ansicht der Kanzlei Dawood Rechtsanwälte stellt auch das Urteil des OLG Celle keine Kehrtwende im sogenannten Treuhänderstreit dar. 

Mittlerweile sind schätzungsweise 30 Urteile gegen Krankenversicherungsunternehmen bekannt geworden, die die Unwirksamkeit von Beitragserhöhungen bestätigten und den jeweiligen Verbrauchern erhebliche Beträge zugesprochen haben.

Das OLG Celle hat die etwas seltsame Ansicht vertreten, dass von den Zivilgerichten nicht überprüft werden kann, ob ein Treuhänder unabhängig ist oder nicht. Seltsam deshalb, weil in § 203 des Versicherungsvertragsgesetzes (abgekürzt VVG) die Unabhängigkeit des Treuhänders als ausdrückliche Voraussetzung für eine Prämienerhöhung angegeben ist. Selbstverständlich sind sämtliche Voraussetzungen im Versicherungsgesetz durch deutsche Zivilgerichte überprüfbar. Es ist nach unserer Ansicht äußerst seltsam, dass das OLG Celle auf das merkwürdige Bestreben von Versicherungsunternehmen hereingefallen ist, hier quasi einen rechtsfreien Raum zu schaffen.

Wir sind zuversichtlich, dass sich die Mehrheit der deutschen Oberlandesgerichte dafür entscheiden wird, dass die Unabhängigkeit des Treuhänders von Gerichten überprüft werden kann und muss. Die bisherige Mehrheit in der Rechtsprechung spricht dafür, dass die Unabhängigkeit des Treuhänders von den Zivilgerichten überprüft werden kann. Insofern gehen wird davon aus, dass das Urteil des OLG Celle eine Einzelentscheidung bleiben wird, oder zumindest die Mehrheit der noch zu erwartenden oberlandesgerichtlichen Entscheidungen sich dem nicht anschließen wird. Wir gehen auch davon aus, dass auch der Bundesgerichtshof, der im sogenannten Treuhänderstreit möglicherweise noch dieses Jahr ein Urteil fällen wird, sich der Meinung ebenfalls anschließen wird, dass die Unabhängigkeit des Treuhänders nach wie vor durch die Zivilgerichte überprüft werden kann.

Wie die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte bereits berichtet hat, ergeben sich insbesondere bei der AXA hinsichtlich des Treuhänders so viele Ungereimtheiten, dass es eigentlich sehr sicher ist, dass der Treuhänder nicht unabhängig, sondern von der AXA wirtschaftlich abhängig war und dass deshalb die Beitragserhöhungen tatsächlich unwirksam sind.

Insofern sind wir der Ansicht, dass nach wie vor die Erfolgsaussichten in Bezug auf die Rückforderung von Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherer gut sind. Sehr gute Erfolgsaussichten sind nach unserer Ansicht – auch trotz des Urteils des OLG Celle – gegeben in Angelegenheiten gegen die AXA, die DKV, Signal Iduna und Allianz. 

Auch in Bezug auf die anderen Krankenversicherungsunternehmen ergeben sich nach unserer Einschätzung gute Erfolgsaussichten.

Wie kann ich meinen Fall überprüfen lassen? Kostenlos?

Wir werden gerne Ihre Unterlagen prüfen und Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung geben, ob in Ihrem Fall die Erhöhungen der privaten Krankenversicherung zurückgefordert werden können.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schicken Sie uns eine E-Mail! 

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, holen wir für Sie kostenlos eine Deckungszusage ein. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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