PKV-Treuhänderstreit – Geld zurück von der privaten Krankenkasse

  • 3 Minuten Lesezeit

Was ist der Treuhänderstreit?

In vielen Gerichtsverfahren haben Versicherte von privaten Krankenversicherungen viel Geld bekommen. Die Gerichte befanden, dass der Treuhänder, der die Beitragserhöhungen prüft wirtschaftlich abhängig war. Eine Prämienerhöhung ist aber nur dann wirksam, wenn sie von einem unabhängigen Treuhänder überprüft wurde. Der Gesetzgeber hat die Überprüfung der Beitragserhöhungen als Sicher

Die Politik schaltet sich ein

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung über die Tätigkeit der Treuhänder in der privaten Krankenversicherung (PKV) gestellt.

Die Bundesregierung hat jetzt geantwortet. Die Antworten auf die insgesamt 34 Fragen der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat die Bundesregierung von der für Versicherungen zuständigen Aufsichtsbehörde BaFin erhalten.

Nur sehr wenige Treuhänder prüfen Versicherungen – das ist sehr bedenklich!

Aus den Antworten geht unter anderem hervor, dass die Treuhänder vor allem in der Krankenversicherung eine wichtige Rolle spielen. Aktuell seien 16 Treuhänder in der Krankenversicherung, jeweils (nur!) vier Treuhänder in der Lebensversicherung und der Schadens- und Unfallversicherung sowie zwei Treuhänder bei Pensionskassen und Pensionsfonds. Alle Treuhänder wurden von der BaFin nach den Maßgaben des § 157 Abs. 1 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) geprüft. Leider war die Prüfung der BaFin nicht besonders gründlich.

Die 16 Treuhänder, die in der privaten Krankenversicherung tätig sind, arbeiten im Durchschnitt mit drei Versicherern zusammen. 

In den letzten zehn Jahren gab es nur einen Fall (!) im Jahr 2009, in dem die BaFin der Bestellung eines Treuhänders in der Krankenversicherung widersprochen hat, da dieser Ansprüche auf Versorgungsleistungen beim fraglichen Versicherungsunternehmen hatte.

Aufsichtsbehörde prüft zu lasch 

Zentrales Thema der zahlreichen Gerichtsverfahren die bisher gegen die privaten Krankenversicherer aufgrund unwirksamer Beitragserhöhungen geführt wurden, ist die Unabhängigkeit des Treuhänders, der im Auftrag der privaten Krankenversicherer die Voraussetzungen für die Erhöhung prüft. Die Erhöhung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung unterliegt nämlich strengen Vorschriften. Die Gerichte haben entschieden, dass die Treuhänder nicht unabhängig gewesen seien, als sie über die Beitragserhöhung entschieden hatten und die Beitragserhöhung sei damit unwirksam.

Auf die Unabhängigkeit eines Treuhänders habe aber laut BaFin die Höhe des Umsatzes/ der Bezüge die er von einem Versicherungsunternehmen erhält keine Auswirkungen. In den bisher zu dieser Sache ergangenen Urteilen, hatten die Gerichte die Unabhängigkeit der Treuhänder immer am Maßstab des § 319 HGB geprüft. Dieser ist eigentlich Maßstab/ Vorgabe für die Auswahl eines Abschlussprüfers/ Wirtschaftsprüfers. Die BaFin sieht die Anwendbarkeit des § 319 HGB nicht als gegeben. Laut § 319 HGB dürfte ein Treuhänder von einem Versicherungsunternehmen maximal 30 Prozent seiner Gesamteinkünfte erhalten, um noch als unabhängig zu gelten. 

Die Unabhängigkeit eines Treuhänders werde von der Bafin lediglich anhand der Unterlagen überprüft die er einzureichen hat, nach Maßgabe des § 157 Abs. 1 und 2 VAG.

Der Treuhänder darf in dem Versicherungsunternehmen, dessen Beitragserhöhungen auf deren Rechtmäßigkeit überprüft, nicht im Vorstand oder Aufsichtsrat sitzen und auch keine verwandtschaftlichen Verhältnisse dürfen bestehen. Auch darf er keine Versicherungsnehmer des fraglichen Unternehmens sein.

Was können wir für Sie tun?

Wir werden gerne Ihre Unterlagen prüfen und Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung geben, ob in Ihrem Fall die Erhöhungen der privaten Krankenversicherung zurückgefordert werden können.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schicken Sie uns eine E-Mail! 

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, holen wir für Sie kostenlos eine Deckungszusage ein. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Claude Dawood

Beiträge zum Thema