Treuhänderstreit – Rückforderung PKV

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Gute Chancen für Versicherte bei der Axa und der DKV

Laut Veröffentlichungen der Presse gibt es schon drei Urteile, bei denen die DKV vor Gericht verloren hat und fast 20 Verfahren, bei denen die Axa verloren hat.

Ich prüfe mich selbst?

In den Gerichtsverfahren hat sich herausgestellt, dass es einen Vertrag gab, bei dem sich der Treuhänder der DKV dazu verpflichtete, auch bei der Kalkulation von neuen Tarifen mitzuwirken. Das Gleiche kam auch schon in Gerichtsverfahren gegen die Axa ans Tageslicht. Der Treuhänder hat damit zugleich an der Erstellung der neuen Tarife mitgewirkt und dann sollte er in seiner Funktion als Treuhänder sich selbst überprüfen. Das fanden zahlreichen Gerichte nicht in Ordnung und haben den Versicherten die Prämienerhöhungen zu gesprochen.

Jetzt aktiv werden ist notwendig

Die Ansprüche auf Rückforderung verjähren spätestens nach 10 Jahren. Das bedeutet, jeden Monat verjährt ein weiterer Monatsbeitrag. Es ist daher nicht zu einem Abwarten zu raten, sondern dazu, möglichst schnell die Ansprüche geltend zu machen. Die Verjährung kann aber nur durch eine Klage oder ein Verfahren vor dem Ombudsmann für Versicherungen verzögert werden.

Kostenlose Prüfung

Für Axa- und DKV-Versicherte gibt es deshalb besonders gute Erfolgsaussichten. Auch bei anderen Krankenversicherungen ergeben sich gute Chancen. Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen Prüfung durch unsere Kanzlei. Senden Sie uns einfach per Post oder E-Mail Ihre letzten Prämienerhöhungsschreiben zu. Wir berechnen auch kostenfrei Ihren möglichen Anspruch und kümmern uns ebenfalls kostenfrei um eine Zusage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung. Mit deren Zusage haben Sie keinerlei Risiko.

Rechtsprechung zur DKV

Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder)

In dem sorgfältig begründeten Urteil hat das Landgericht Frankfurt (Oder) vom 18.01.2018 – gerichtliches Aktenzeichen 14 O 203/16 – ausgeführt, dass der Treuhänder nicht unabhängig war. Er hat bei der Einführung von neuen Tarifen mitgewirkt. Zu Recht hat das Gericht darauf hingewiesen, dass der Treuhänder dann „Richter über seine eigene Arbeit wird“.

So heißt es in der Urteilsbegründung des Landgerichts Frankfurt wörtlich:

„Vorliegend hat der Treuhänder … jedoch einen (weiteren) sonstigen Dienstvertrag im Sinne des § 157 Absatz 1 Satz. 1 VAG mit der Beklagten abgeschlossen, der über die bloße Treuhändertätigkeit bei der Prämienerhöhung hinausgeht. Ausweislich der Nr. 2 der Vereinbarung zwischen Treuhänder und Beklagten … vom 27.06./07.07.2005 mit Nachtrag vom 08.04.2014 stimmen sich der unabhängige Treuhänder und die Beklagte auch hinsichtlich der Kalkulation von Tarif-Neueinführungen ab, sofern die Beklagte dies wünscht…

Diese Verpflichtung geht über die gesetzlichen Aufgaben des Treuhänders hinaus, der gemäß § 155 VAG … ausschließlich zu prüfen hat, ob die Neuberechnung der Prämien bei einer nachträglichen Änderung der Prämien in bestehenden Tarifen mit den Rechtsvorschriften im Einklang steht. Die Vereinbarung ist deshalb als ein weiterer sonstiger Dienstvertrag anzusehen, der geeignet ist, die Unabhängigkeit des Treuhänders erheblich infrage zu stellen.

Nicht nur, dass der Treuhänder damit ureigene unternehmerische Aufgaben des Versicherungsunternehmens wahrnimmt. Es ergibt sich auch das von dem Kläger angesprochene Problem, dass die Mitwirkung des Treuhänders an der Kalkulation neu eingeführter Regeltarife zur Folge hat, dass er bei der Prüfung späterer Anpassungen der Prämien in diesen Tarifen zwangsläufig zum Richter in eigener Sache wird.

Die Beklagte [also die DKV] hat der Behauptung des Klägers [hier der klagende Verbraucher], dass der Treuhänder … jährlich Bezüge in einer Größenordnung von 150.000 € bezieht, nicht widersprochen…“

Wir gehen davon aus, dass noch weit mehr Krankenversicherungen betroffen sind.

Gegenüber den folgenden Krankenversicherungen hat die Kanzlei Dawood Rechtsanwälte Klage eingereicht:

  • Axa
  • DKV
  • Central
  • Süddeutsche Krankenversicherung

Gegenüber den folgenden Krankenversicherungen prüfen wir momentan Ansprüche:

  • Allianz Krankenversicherung
  • Central Krankenversicherung
  • Debeka Krankenversicherungsverein
  • Bayrische Beamtenversicherung
  • Alte Leipziger bzw. Hallesche Krankenversicherung auf Gegenseitigkeit
  • Alte Oldenburger Krankenversicherung
  • Signal Iduna Krankenversicherung
  • DBV Deutsche Beamtenversicherung (Zweigniederlassung der Axa Krankenversicherung AG)
  • Gothaer Krankenversicherung AG
  • Continentale Krankenversicherung
  • Süddeutsche Krankenversicherung
  • Universa Krankenversicherung
  • Württembergische Krankenversicherung

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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