Erstes Urteil zu KanAm USA XXII gegen KanAm Grundbesitz GmbH

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Das Landgericht München I hat die Gründungskommanditistin des US-Immobilienfonds KanAm USA XXII Limited Partnership am 22. März 2013 zu Schadensersatz verurteilt. Nach der jetzt vorliegenden Urteilsbegründung muss die KanAm Grundbesitz GmbH wegen unzureichender Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage einer Anlegerin 18.296,32 Euro Schadensersatz zahlen. Die Klägerin hatte sich im Anschluss an die Beratung einer Kreis- und Stadtsparkasse an dem US-Immobilienfonds KanAm USA XXII Limited Partnership beteiligt, der in die Shopping-Mall „Meadowlands Xanadu" investiert hat.

„Soweit bekannt, ist damit erstmalig die KanAm Grundbesitz GmbH aus Prospekthaftung im weiteren Sinne wegen vorvertraglichem Aufklärungsverschuldens verurteilt worden", so Rechtsanwältin Dr. Petra Brockmann, die dieses Urteil erstritten hat. Es hat grundlegende Bedeutung für sämtliche Anleger der Fondsgesellschaft sowie der ebenfalls in „Meadowlands Xanadu" investierten KanAm Real Estate Partners I. Obwohl es sich bei der Fondsgesellschaft um eine Limited Partnership nach US-amerikanischen Recht handelt, nahm das Landgericht München I im Verhältnis zu der deutschen Gründungskommanditistin, der KanAm Grundbesitz GmbH, gleichwohl die Grundsätze der Prospekthaftung im weiteren Sinne an.

Nach Beweisaufnahme und Anhörung des Beraters stellte sich heraus, dass die Beratung seinerzeit fehlerhaft war. Insbesondere bestätigte der Anlageberater, dass im Rahmen des Beratungsgesprächs nicht auf die mit dieser Beteiligung verbundenen Verlustrisiken hingewiesen wurde. Der ehemalige Bankmitarbeiter bestätigte ebenfalls, dass er nicht über das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und die eingeschränkte Wiederveräußerbarkeit aufgeklärt hat. Nach Auffassung des Gerichts muss sich die Gründungskommanditistin KanAm Grundbesitz GmbH dieses Aufklärungsverschulden zurechnen lassen.


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