Erwerbsfähigkeit im Hartz IV Bezug

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Wir haben in den beiden letzten Drehs die Frage der Erwerbsfähigkeit im Rahrhen einer Erwerbsminderungsrente erörtert und wollen uns heute mit der Relevanz beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II und dem SGB XII
beschäftigen SGB II steht für Leistungen des JobCenters (landläufig: Hartz IV) und das SGB XII für die
Sozialhilfe.

Nach § 7 SGB II erhalten Leistungen nach diesem
Buch Personen, die


• das 15. Lebensjahr vollendet und die
Altersgrenze nach § 7a noch nicht erreicht
haben,
• erwerbsfähig sind,
• hilfebedürftig sind und
• ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der
Bundesrepublik Deutschland haben
(erwerbsfähige Leistungsberechtigte).


Ausnahmen etwa:bestimmte ausländische
Staatsbürger und Asylbewerber
Ein wichtiges Kriterium ist also auch hier die
Erwerbsfähigkeit.


Wer stellt das fest?
Rentenversicherungsträger

und nach § 44a SGB II der Ärztliche Dienst der Bundesagentur für Arbeit
.


2. Kritierum: Hilfebedürftigkeit
Bedarf einerseits und Einkommen / Vermögen
andererseits
Probleme:


Wechselndes-Einkommen (Alleinerziehende
Frauen im Handel (Teilzeit)

Selbstständig


3. Baustein
Bedarfsgemeinschaft


Viele Betroffene leben nicht allein, sondern mit
anderen Menschen gemeinsam. Dann stellt sich
regelmäßig die Frage, ob es sich um eine
Bedarfsgemeinschaft handelt.


Füreinander einstehen - gemeinsam wirtschaften


Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung
füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner

  • Länger als ein Jahr zusammenleben
  •  mit einem gemeinsamen Kind
    zusammenleben.


Kinder oder Angehörige im Haushalt
versorgen oder
befugt sind, über Einkommen oder Vermögen
des anderen zu verfügen.


4. Baustein
Unterkunftskosten
"Mietspiegel" Erhebung Rhein-Sieg-Kreis
Reicht oft in der Praxis nicht aus
Problem vorübergehender Bedarf Zumutbarkeit
Umzug


Die übrigen Personen erhalten bei Vorliegen der
übrigen Voraussetzungen Leistungen nach dem
SGB XII


Alter
Erwerbsminderung
Besondere Hilfen zur Gesundheit
Eingliederungshilfe
Hilfe zur Pflege


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten Sozialrecht, Sozialversicherungsrecht

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