Es geht also doch – Cannabis auf Rezept

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Der neue Regierungsentwurf

Der neue Regierungsentwurf von Bundesgesundheitsminister Gröhe sieht vor, dass Patienten mit schweren Krankheiten wie Neuropathien, Tumorerkrankungen, Spastiken oder Aids ab 2017 Cannabis-Präparate als Kassenleistung erhalten. Die erste Lesung des Regierungsentwurfs fand am Donnerstag letzter Woche im Bundesrat statt. Voraussetzung soll aber weiterhin bleiben, dass etablierte alternative Therapien versagen, den Betroffenen also nicht mehr anders geholfen werden kann. Dazu sind erhebliche Änderungen im SGB V (fünftes Sozialgesetzbuch) notwendig.

Die aktuelle Situation

Bereits heute verfügen knapp 800 Patienten in Deutschland über die Genehmigung, Cannabisprodukte zu besitzen. In Kanada sind es runde 60.000. Diese Genehmigung wurde ihnen nach § 3 Abs. 2 BtMG (Betäubungsmittelgesetz) erteilt, wonach „eine Erlaubnis für die in Anlage I bezeichneten Betäubungsmittel das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nur ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilen“ kann.

Daneben können bereits heute und vom BtMG (Anlage III) erlaubt u. a. die seit 2011 erhältlichen Cannabis-Mundsprays Sativex und Nabilon auf Privatrezept verordnet werden. Der Haken daran: die Präparate sind sehr teuer. So kostet allein Sativex Spray in handelsüblicher Größe knapp 600 Euro.

Sativex enthält die Wirkstoffe Tetrahydrocannabinol (THC, Dronabilon) und Cannabidiol; wirkt antispastisch und ist zur Verbesserung der Motorik für Patienten mit schwerer Spastik bei bestehender multipler Sklerose zugelassen. Der Wirkstoff Nabilon ist zugelassen für Patienten mit Aids sowie Tumorpatienten; insbesondere hat es sich zur Abmilderung der Nebenwirkungen von Zytostatika bewährt.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erlaubt Eigenanbau

Aufgrund der immensen Kosten der Präparate hatte nunmehr ein schwer erkrankter Patient mit seiner Klage (BVerwG 3 C 10.14) die Erlaubnis des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zum Eigen-Anbau von Cannabis für eigene Zwecke erstritten.

Die Zeit ist also mehr als reif für den neuen Regierungsentwurf. Bleibt nur zu hoffen, dass die an die Zulassung neuer Präparate gestellten Hürden nebst dazugehöriger Bürokratie nicht allzu hoch werden!


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