Es regnet Geld - Abfindungen

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Wir hatten neulich über das sog. Insolvenzgeld berichtet, das Arbeitnehmern eine gewisse Sicherheit bietet, wenn der Arbeitgeber pleite wird. Häufig versuchen Arbeitgeber aber, ein Insolvenzverfahren zu vermeiden. Da sie die Einnahmen nicht ohne Weiteres erhöhen können, müssen sie an der Kostenseite arbeiten. Und das heißt sehr oft: Personalabbau durch Kündigungen oder Auflösungsverträge.

Betroffene Arbeitnehmer finden das nicht witzig, denn es droht der Verlust der wirtschaftlichen Existenz. Und das Arbeitslosengeld bietet zwar eine gewisse Entlastung, bringt aber ziemliche Einschränkungen mit sich. Es ist verständlich, wenn sich Arbeitnehmer dann gegen eine Kündigung zur Wehr setzen und eine Kündigungsschutzklage erheben. Das wiederum bringt weitere Kosten für den angeschlagenen Arbeitgeber mit sich, denn im Arbeitsrecht werden die eigenen Anwaltskosten in der ersten Instanz nicht erstattet, auch wenn man das Verfahren gewinnt.

Viele Arbeitgeber versuchen in einer solchen Situation, Arbeitnehmer davon abzuhalten, überhaupt zu klagen: Sie bieten ihnen eine Abfindung an. Eine Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlt. Es gibt verschiedene Umstände, unter denen eine Abfindung gewährt werden kann.

Kündigung

Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung vom Arbeitgeber erhält, kann eine Abfindung gezahlt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Kündigung betriebsbedingt oder aus verhaltensbedingten Gründen erfolgt. Die Abfindung dient dabei als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes und soll dem Arbeitnehmer eine finanzielle Überbrückung ermöglichen.

Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu beenden. Oftmals wird in einem solchen Vertrag eine Abfindung festgelegt, um einen reibungslosen Ausstieg zu ermöglichen und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Sozialplan

Bei betriebsbedingten Kündigungen oder größeren Umstrukturierungen in Unternehmen kann ein Sozialplan aufgestellt werden. In diesem Plan werden unter anderem die Bedingungen und Höhe von Abfindungen für betroffene Arbeitnehmer festgelegt. Ziel ist es, die sozialen Auswirkungen der Maßnahmen abzufedern und den betroffenen Arbeitnehmern eine finanzielle Unterstützung zu bieten.

Arbeitgeberangebote

Abfindungen müssen nicht automatisch und in jedem Fall gezahlt werden. Das deutsche Arbeitsrecht sieht nur selten eine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung einer Abfindung vor. Der häufigste Fall betrifft eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Gründen. Dann kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer nach § 1a KSchG eine Abfindung für den Fall anbieten, dass keine Kündigungsschutzklage erhoben wird. Das ist aber letztlich ein freiwilliges Angebot. Die Höhe der Abfindung beträgt hier ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Der Arbeitnehmer kann sich dann überlegen, ob er das Angebot annimmt oder doch klagt und hofft, eine höhere Abfindung zu erreichen. Das birgt natürlich das Risiko, gar keine Abfindung zu bekommen.

Das Gericht entscheidet

Ein weiterer Fall der gesetzlich vorgesehenen Abfindung ist § 9 KSchG: Das Gericht kann feststellen, dass die Kündigung unwirksam war. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können aber beantragen, dass das Gericht den Arbeitsvertrag auflöst, wenn dem Arbeitnehmer das weiterarbeiten nicht zuzumuten ist oder wenn die weitere Zusammenarbeit nicht sinnvoll möglich erscheint. Dann muss das Gericht eine angemessene Abfindung zusprechen, die bis zu zwölf, im Einzelfall sogar bis zu 18 Monatsgehältern betragen kann.

Sozialversicherungen

Eine Abfindung ist kein Arbeitsentgelt, sondern eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes. Weil vom Arbeitnehmer aber keine Gegenleistung kommen muss, wird eine Abfindung nicht durch Sozialabgaben gekürzt. Unter Umständen kann eine Abfindung aber Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld haben. Das passiert aber nur, wenn mit der Abfindung gewissermaßen eine frühe Beendigung des Arbeitsvertrags erkauft wird und der Vertrag früher endet, als wenn er fristgemäß gekündigt worden wäre. Bei einer fristgemäßen Kündigung oder einem entsprechenden Auflösungsvertrag stellt sich das Problem also nie. Wird die Kündigungsfrist dagegen  „abgekauft“, ruht der Arbeitslosengeldanspruch für eine bestimmte Zeit. Sie verlieren dadurch aber nichts, sie bekommen das ALG nur später. Fragen dazu beantworten wir gern.

Aber Abfindungen sind steuerpflichtig.

Abfindungen sind einkommensteuerpflichtig. Sie zahlen darauf also Lohnsteuer. Die Berechnung ist ein wenig kompliziert, weil die Abfindung nicht in nur einem Monat voll versteuert werden muss; dann bliebe relativ wenig davon übrig. Deshalb gibt es eine sog. Fünftelregelung, die dazu führt, dass wesentlich weniger Lohnsteuer gezahlt wird als ohne diese Regelung.

Insgesamt sind Abfindungen im Arbeitsrecht ein Mittel, um Arbeitnehmern eine finanzielle Kompensation zu bieten, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Sie sollen den Verlust des Arbeitsplatzes abfedern und dem Arbeitnehmer eine finanzielle Überbrückung ermöglichen, um den Übergang in eine neue Beschäftigung zu erleichtern. Die genauen Bedingungen und Höhe einer Abfindung werden in der Regel individuell vereinbart oder durch tarifliche oder betriebliche Regelungen festgelegt.

Abfindungen – kostenlose Ersteinschätzung

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet allen vom Verlust des Arbeitsplatzes Bedrohten eine kostenlose Ersteinschätzung an. Hierbei können den Arbeitnehmern Wege sowie Chancen und Risiken einer Rechtsverfolgung aufgezeigt und weitere Fragen schnell und kompetent beantwortet werden. Die Anwälte der Kanzlei stehen Betroffenen bis 19.00 Uhr persönlich zur Verfügung und helfen gerne weiter.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte unterstützt:

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Foto(s): Adobe Stock

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