EU-Kommission: Systemrelevante Wertpapierfirmen sollen unter EZB-Aufsicht

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Nach einer Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 20. Dezember 2017 soll die Aufsicht für systemrelevante Wertpapierfirmen im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus von der Europäischen Zentralbank übernommen werden.

In dieser Presseerklärung wird ausgeführt:

"Wertpapierfirmen tragen wesentlich zur Erleichterung EU-weiter Ersparnis- und Investitionsflüsse bei. Sie erbringen eine Reihe von Dienstleistungen, die Anlegern Zugang zu Wertpapier- und Derivatemärkten verschaffen. Zu diesen Dienstleistungen zählen die Anlageberatung, das Portfoliomanagement, die Ausführung von Aufträgen für Kunden, der Handel mit Finanzinstrumenten und die Unterstützung von Unternehmen bei der Aufnahme von Mitteln an den Kapitalmärkten."

Für die ca. 6000 betroffenen Wertpapierfirmen in der Europäischen Union sollen zukünftig drei Risikoklassen gelten. Es sind einmal die systemrelevanten Unternehmen, die Vermögenswerte über 30 Milliarden € verbuchen. Die nicht systemrelevanten Unternehmen untergliedern sich in zwei Gruppen. Die kleinste Gruppe von ihnen sind die Anlageberater und Vermögensverwalter. Hier sollen die Eigenkapitalanforderungen gesenkt werden.

In Bezug auf die größeren Firmen soll eine neue, auf das Geschäftsmodell abstellende Art der Risikomessung eingeführt werden.

Bei Firmen, die Finanzinstrumenten handeln, sollen diese Vorschriften mit einer vereinfachten Fassung der bestehenden Vorschriften kombiniert werden (Quellen: Pressemitteilung der EU-Kommission – Kapitalmarktunion: Verhältnismäßigere und risikogerechtere Vorschriften für leistungsfähigere Wertpapierfirmen vom 20. Dezember 2017 und "Systemrelevante Investmentfirmen sollen unter EZB-Aufsicht", Börsenzeitung vom 21.12.2017, S. 2).

Fazit: Die rechtzeitig durchgeführte Sanierung kriselnder Emittentinnen und Emittenten ist eine wichtige Säule der Kapitalmarktunion. Sie kann den Anlegern eine Quote von ca. 90 % der Vermögenswerte sichern.


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