EU vs. DE-Marke - Wann ist welche Anmeldung sinnvoller?

  • 2 Minuten Lesezeit

Sie haben sich entschieden, ihre Marke schützen zu lassen, sind sich jedoch noch unsicher, ob Sie nur die deutsche oder auch die europäische Markenanmeldung vornehmen lassen wollen. Entscheidend sind vor allem die Kosten und die beabsichtigte Nutzung der Marke.
 
 Wenn Sie die kostengünstigere Variante wählen wollen, so sollten Sie sich für die Markenanmeldung nur für Deutschland entscheiden. Allein die Gebühr des Markenamtes für die Anmeldung beläuft sich hierbei auf nur knapp 290 Euro. Wenn die Marke ohnehin nur im Inland verwendet werden soll, so ist eine deutsche Markenanmeldung völlig ausreichend.

Soll ihre Marke jedoch auch Schutz in den Mitgliedsstaaten der EU genießen, so müssen Sie aufgrund des größeren regionalen Schutzbereichs auch mehr bezahlen. Mit den Anwaltskosten kommt man hierbei schnell auf eine kleine vierstellige Summe (drei Markenklassen liegen bei 1.050 €). Ob Ihnen dies Wert ist, kommt natürlich auf ihren Verwendungszweck der Marke und letztendlich ihre individuellen Präferenz an. Eine EU-Marke ist letztendlich nur sinnvoll, wenn diese den ersten Jahren nach der Anmeldung auch in mehreren EU-Mitgliedsländern genutzt wird.

Wollen Sie die Marke zunächst (nur) in Deutschland nutzen, ist es später aber auch problemlos möglich, den Schutz auf Europa zu erweitern.


Zusammenfassende Empfehlung:

  1. Nutzung der Marke nur in Deutschland geplant: DE-Marke
  2. Nutzung der Marke zuerst in Deutschland und später vielleicht auch in der EU geplant: DE-Marke (und später EU-Marke) oder gleich EU-Marke. Es sollte aber eine Nutzung in der EU in den nächsten 5 Jahren geplant sein. Sonst besser vorerst nur die DE-Marke.
  3. Nutzung der Marke in mindestens zwei Mitgliedsstaaten: EU-Marke


Registriert man die Marke zu umfangreich (zu viele Markenklassen) oder regional zu weitreichend (EU-Marke, die nur in Deutschland genutzt wird) ist dies kontraproduktiv und kann den Markenschutz entfallen lassen. 


Melden Sie sich unverbindlich zu Fragen der Markenanmeldung bei uns. Wir übernehmen gerne die Markenanmeldung für Sie. Von der Anmeldung einer Marke in Deutschland bis zu EU-Marken und internationalen Anmeldungen



Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Dramburg

Beiträge zum Thema