Ablauf der Anmeldung einer Deutschen Marke

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1. Definition einer Marke

Eine Marke dient als Unterscheidungsmerkmal, das die Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen abgrenzt. Sie kann in verschiedenen Formen wie Buchstaben-, Zahlenfolgen, bildlichen Logos, Farben, Klängen, dreidimensionalen Formen oder anderen Gestaltungen vorliegen. In Deutschland sind die wesentlichen Bestimmungen zum Markenrecht im Markengesetz festgehalten, und das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) verwaltet das Register für in Deutschland angemeldete Marken. Obwohl Markenschutz für sehr bekannte Marken auch ohne Registrierung existiert, bietet eine Markenanmeldung zahlreiche Vorteile.

2. Anmeldung einer Marke beim DPMA

Markenanmeldungen können beim DPMA online, schriftlich, per Fax oder persönlich in München, Jena oder Berlin eingereicht werden. Die Online-Anmeldung wird aufgrund ihrer Kostenersparnis, schnelleren Bearbeitung und unterstützenden Hilfsmittel auf der DPMA-Webseite empfohlen. Für farbige Wortbild- oder Bildmarken ist die elektronische Einreichung zur Sicherstellung der Qualität vorteilhaft. Eine Anmeldung muss den Anmelder identifizieren, eine Markenwiedergabe, Markenform und ein Verzeichnis der zugehörigen Waren oder Dienstleistungen beinhalten.

3. Kosten einer Markenanmeldung

Die Anmeldegebühren beim DPMA variieren je nach Anmeldeform und Anzahl der Nizza-Klassen. Elektronische Anmeldungen kosten 290,00 € für bis zu drei Klassen, während Papierform-Anmeldungen 300,00 € kosten. Jede zusätzliche Klasse kostet 100,00 € mehr. Ein beschleunigtes Verfahren kostet zusätzlich 200,00 €. Für Kollektivmarken gelten andere Gebühren. Die Gebühren müssen innerhalb von drei Monaten nach Anmeldung bezahlt werden, sonst wird die Anmeldung als zurückgenommen betrachtet.

4. Anmeldungsberechtigung

Anmelder können natürliche Personen, juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften sein. Die Anmeldung muss den Namen und die Anschrift des Anmelders enthalten. Bei Firmenanmeldungen muss der eingetragene Firmenname verwendet werden. Bei einer GmbH in Gründung ist eine Kopie des Gesellschaftervertrags beizufügen und nach Eintragung ins Handelsregister ist eine Umschreibung auf die GmbH erforderlich.

5. Anmeldbare Markenformen:

Zu den gängigsten Markenformen gehören Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken. Darüber hinaus sind dreidimensionale Marken, Hörmarken und andere spezielle Markenformen wie Farb- oder Bewegungsmarken anmeldbar.

6. Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Marken werden für spezifische Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizza-Klassen) registriert, die den Schutzumfang definieren. Bei der Anmeldung sollten nur die Klassen ausgewählt werden, die innerhalb der nächsten fünf Jahre genutzt werden. Eine spätere Erweiterung des Schutzes auf zusätzliche Klassen erfordert eine neue Anmeldung. Das Löschen von angemeldeten Klassen ist im Nachhinein allerdings noch möglich. 

7. Verfahren nach der Anmeldung

Das DPMA prüft den Antrag auf formale Korrektheit und absolute Schutzhindernisse. Nach erfolgreicher Prüfung wird die Marke eingetragen und veröffentlicht, worauf eine dreimonatige Widerspruchsfrist beginnt. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann verlängert werden.

Zur umfassenden Markenbetreuung, von der Recherche über die Anmeldung bis zur Verteidigung, bieten wir professionelle Beratung und Unterstützung an. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei allen Aspekten des Markenrechts. Wir bieten Ihnen auch gerne ein faires Festpreisangebot für Ihre Markenanmeldung an.

Foto(s): ©Adobe Stock/Proxima Studio

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