EuGH erklärt Kreditverträge der Volkswagen Bank, der Skoda Bank und der BMW Bank für fehlerhaft

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Das Urteil

Der Europäische Gerichtshof hat mit gestrigen Urteilen festgestellt, dass die Widerrufsbelehrungen und die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in Kreditverträgen der genannten Banken fehlerhaft sind. Dies hat zur Folge, dass viele Autokäufer ihre Kredite rückabwickeln oder ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen können.

Kreditvertrag widerrufen

Wurde der Autokredit durch das Autohaus vermittelt, hat ein Widerruf zur Folge, dass der Autokäufer die gezahlten Kreditraten abzüglich des Kreditzinses und abzüglich einer Entschädigung für die von ihm gefahrenen Kilometer zurückerhält. Außerdem kann er der Bank das Fahrzeug übergeben anstatt den noch offenen Kreditsaldo bezahlen zu müssen. Auf diese Weise erhält der Autokäufer in der Regel einen wesentlich höheren Betrag als wenn er das Fahrzeug verkaufen würde. Als Nutzungen werden für Mittelklassefahrzeuge 0,0004% des Bruttokaufpreises pro Kilometer angesetzt. Bei Oberklassefahrzeugen sind es 0,00033 %.

Kredit ohne Vorfälligkeitsentschädigung zurückzahlen

Sind nur die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung fehlerhaft, kann der Autokäufer das Fahrzeug behalten und das Darlehen jederzeit zurückzahlen ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen.

Auch andere Banken betroffen

Das Urteil betraf zwar nur Kreditverträge der Volkswagen Bank, der Skoda Bank und der BMW Bank, aber auch viele Kreditverträge anderer Banken weisen die genannten Fehler auf. Das Urteil gilt aber nicht für gewerbliche und grundpfandrechtlich besicherte Kredite.

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