EuGH-Urteil: Millionen Autofinanzierungsverträge und Leasingverträge rechtswidrig

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Am 9. September 2021 erging ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die Widerrufsinformationen in nahezu allen Autokredit- und Leasingverträgen für unvereinbar mit europäischem Recht erklärte. Diese bahnbrechende Entscheidung ermöglicht es, auch Jahre nach Vertragsabschluss, diese Verträge zu widerrufen und könnte bis zu 20 Millionen Autofinanzierungs- und Leasingverträge betreffen.

In Kombination mit dem Urt. v. 21.12.2023, Rs. C-38/21, C-47/21 und C-232/21 dürften weiterhin viele Leasingverträge mit Kaufverpflichtung am Ende der Leasinglaufzeit widerruflich sein.

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Die Konsequenzen des EuGH-Urteils

Jeder Verbraucher, der ein Fahrzeug finanziert oder geleast hat, unabhängig von Kraftstoffart oder Neu- oder Gebrauchtwagenstatus, kann grundsätzlich von dem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Die Folgen des Widerrufs sehen vor, dass der Verbraucher sämtliche Tilgungsraten oder Leasingraten sowie eine eventuell geleistete Anzahlung oder Leasingsonderzahlung von der Autobank oder Leasinggesellschaft zurückfordern kann. Darüber hinaus wird er von zukünftigen Kreditverbindlichkeiten befreit, kann den Vertrag unkompliziert beenden und das Fahrzeug zurückgeben. Dies bedeutet, dass der Verbraucher sämtliche bisher gezahlten Raten (abzüglich eines möglichen geringen Wertersatzes) zurückerhält und nicht mehr an den Vertrag gebunden ist.

Gewerbetreibende und Freiberufler können vom Widerrufsjoker nur Gebrauch machen, wenn der Darlehens- oder Leasingvertrag im Rahmen einer Geschäftsgründung abgeschlossen wurde.

EuGH hält Widerrufsinformationen für rechtswidrig

Das Urteil des EuGH vom 9. September 2021 erklärte nahezu alle in Deutschland abgeschlossenen Autofinanzierungen auch nach Ablauf der 14-Tagesfrist für widerrufbar. Diese Auffassung teilten bereits mehrere Oberlandesgerichte bundesweit, darunter das OLG Celle, OLG Frankfurt am Main und OLG Schleswig. Betroffen waren unter anderem Finanzierungsverträge von Autobanken wie der Mercedes Benz Bank, der PSA Bank und der BMW Bank. Beanstandet wurden rechtswidrige Angaben zu Zinsen, Vorfälligkeitsentschädigungen und Beschwerdemöglichkeiten.

Die bundesweit tätige Kanzlei TES entdeckte ähnliche Klauseln, die vom EuGH beanstandet wurden, in Leasing- und Kreditverträgen weiterer Banken und konnte diese erfolgreich durchsetzen.

Betroffene Anbieter:

  • AKF Bank
  • ALD LEASE FINANZ
  • AIL LEASING 
  • ALFA ROMEO Bank
  • Audi Bank
  •  AUTO EUROPA Bank
  • Bank 11
  • Bank deutsches
  • Kraftfahrzeuggewerbe
  • BMW Bank
  • Creditplus Bank
  • carcredit.de
  • Deutsche Bank
  • DKB Deutsche Kreditbank AG
  • DSL Bank
  • FCA Bank
  • FIAT Bank
  • Ford Bank
  • HONDA Bank
  • Hypo Vereinsbank
  • ING DiBa
  • JAGUAR Bank
  • JEEP Bank
  • Kia Finance Leasing
  • LANCIA Bank
  • LAND ROVER Bank
  • MASERATI Bank
  • Mercedes Benz Leasing
  • Nissan Bank
  • MKG Bank
  • MOBILITY CONCEPT
  • Opel Bank S.A.
  • PEUGEOT Bank
  • PORSCHE Bank
  • PSA Bank
  • PSD Bank
  • RCI Banque S.A.
  • Renault Bank
  • Santander Consumer Bank AG
  • Seat Bank
  • SKG Bank
  • Skoda Bank
  • SIXT Leasing/ Allane SE
  • Targobank Privatkunden AG
  • Toyota Kreditbank
  • Volkswagen Bank GmbH

Kontaktaufnahme ohne Kostenrisiko

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Foto(s): Foto von Towfiqu barbhuiya auf Unsplash


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