EuGH verstärkt Verbraucherschutz bei DSGVO Verstößen

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Geltendmachung von Schmerzensgeld für Verbraucher nun einfacher möglich

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung vom 04.05.2023 seine verbraucherfreundliche Rechtsprechung fortgeführt und den Schutz der Verbraucher nach DSGVO Verstößen weiter verstärkt.

Verbraucher, die von DSGVO-Verstößen betroffen sind, können nun leichter ihre Schmerzensgeldansprüche gegen Unternehmen wie beispielsweise Twitter, Facebook und Deezer geltend machen.

Der EuGH hat nun klargestellt, dass für die Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruchs keine Bagatellgrenze überschritten werden muss.  Damit wird grundsätzlich richtigerweise jeder Datenschutzverstoß sanktioniert.

Danach muss zwar ein Schaden für den Betroffenen vorliegen. Dieser liegt aber regelmäßig in dem Unwohlsein des Mandanten über den Kontrollverlust seiner rechtswidrigen Datenverarbeitung.

Daher kann ein Gefühl des Unwohlseins ausreichen, wenn bei den Betroffenen die Sorge besteht, dass Dritte die Möglichkeiten haben im Darknet auf ihre persönlichen Daten zuzugreifen und für kriminelle Zwecke verwenden zu können.

Durch die Klarstellung des EuGH, dass keine Bagatellgrenze überschritten werden muss, kann der Beweis eines Schadens von den Verbrauchern im gerichtlichen Verfahren deutlich einfacher geführt werden.

Die Höhe des zu zahlenden Schmerzensgeldes liegt weiterhin im Ermessen der nationalen Gerichte. Wir halten eine Höhe von 3.000 € für angemessen.

Dr. Rädecke und sein Team prüfen für Sie, ob Sie Opfer eines DSGVO-Verstoßes betroffen sind und setzen ihre Ansprüche durch.


 


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