Deezer - Datenleck: Landgericht Lüneburg verurteilt Deezer S.A. zum Schadensersatz

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Es ist öffentlich bekannt, dass es bei Deezer S.A. zu einem Datenleck gekommen ist. Diese hatte Deezer im Jahr 2022 veröffentlich, wobei dem Datenleck wohl ein Hackerangriff aus dem Jahr 2019 zugrunde lag. Dabei sind ca. 230 Millionen Daten von Deezer-Nutzer veröffentlich worden.

Nun hat das Landgericht Lüneburg als eines der ersten Gerichte einem Deezer-Nutzer einen immateriellen Schadensersatz zugesprochen, der ihm durch die Veröffentlichung seiner persönlichen Daten entstanden ist. Ebenfalls hat das Landgericht Lüneburg ausgesprochen, dass Deezer auch verpflichtet ist, dem Nutzer alle materiellen Schäden zu ersetzen, die dem Nutzer durch die unbefugte Veröffentlichung der personenbezogenen Daten im Internet durch die Beklagte im Jahr 2022 entstanden sind und/oder noch entstehen werden.

Das Gericht hat festgestellt, dass Deezer keine hinreichenden Sicherheitsmaßnahen zur Verhinderung des streitgegenständlichen Hacker-Angriffs vorgehalten hat und somit gegen Art. 32, 24, 5 Abs. 1 lit. f) DSGVO verstoßen hat.

Durch das Datenleck erlitt der Deezer Nutzer einen erheblichen Kontrollverlust über seine personenbezogenen Daten durch die Offenlegung seiner E-Mail-Adresse, insbesondere auch durch die weitere Verknüpfung dieser E-Mail-Adresse mit weiteren personenbezogenen Daten.

Aufgrund dessen Sprach das Gericht dem Deezer-Nutzer einen immateriellen Schadensersatzanspruch zu.

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