EuGH: Viele Kredite wegen unzureichender Pflichtangaben widerrufbar

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Gute Nachrichten für Verbraucher: Mit Entscheidungen vom 09. September 2021 (Aktenzeichen C-187/20, C-155/20, C-33/20) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) bahnbrechende Urteile in Kreditfällen verkündet – die Folge: fast alle Autokredite der letzten Jahre sind widerrufbar.  

EuGH trifft Entscheidung, die BGH nicht treffen wollte 

Im April 2020 wandte sich das Landgericht Ravensburg mit drei Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, um klären zu lassen, wie Kreditverträge von Autobanken wie der Volkswagen Bank GmbH, der Skoda Bank und der BMW Bank GmbH im Lichte des europäischen Rechts zu beurteilen sind. Das deutsche Gericht bezweifelte, dass Verbraucher über in den Verträgen enthaltene Details, beispielsweise Zinsberechnungen, hinreichend aufgeklärt worden sind – eine Frage, die der Bundesgerichtshof (BGH) in der Vergangenheit nicht klären wollte, da er der Meinung war, es gäbe keinen Auslegungsspielraum.  

Mangelhafte Angaben in Kreditverträgen gewähren selbst nach Jahren Widerrufsrecht 

Der EuGH ist jedoch der Ansicht, dass es nicht nur einen Auslegungsspielraum gäbe, sondern dass der BGH diesen auch noch falsch interpretiert hätte: Viele Pflichtangaben in Kreditverträgen sind fehlerhaft oder unklar, was Verbrauchern ein Widerrufsrecht beschert. 

Bei den vorgelegten Fällen des Landgericht Ravensburg fand der EuGH zahlreiche mangelhafte Angaben in den Kreditverträgen: die Angaben zu verschiedenen Zinssätzen müssten genauer sein, Berechnungen von Vorfälligkeitsentschädigungen seien nicht angemessen aufgeschlüsselt worden und Informationen über außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren seien ungenügend. Von diesen Unzulänglichkeiten ist ein Großteil von Kreditverträgen betroffen.  

Damit hat der EuGH Verbraucherrechte enorm gestärkt: mit dieser Entscheidung ist es vielen Kreditnehmern möglich gemacht worden, ihre Kredite selbst Jahre nach Abschluss zu widerrufen. 

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Dieses Urteil gibt vielen Verbrauchern die Möglichkeit, ihren Kreditvertrag auch Jahre nach Abschluss noch zu widerrufen. Die vom EuGH gestellten Anforderungen an Pflichtangaben dürften kaum einer der Verbraucherdarlehensverträge Stand halten. Ihr Vorteil: Gegen Rückgabe des Pkw können Sie aus dem Vertrag aussteigen, das heißt Sie erhalten Zinsen und die Kaufpreisanzahlung zurück. Auch der Umstieg auf einen Vertrag mit geringeren Zinsen wird so ermöglicht. Diese Entscheidung betrifft nicht nur Autokredite, für Immobilienkredite gilt sie aber nicht.  

Haben auch Sie einen Kredit abgeschlossen und denken darüber nach, sich von Ihrem Vertrag zu lösen, ist das Ihre Chance. JACKWERTH Rechtsanwälte prüfen dazu Ihre Vertragsunterlagen und erklären für Sie den Widerruf. Hierzu erreichen Sie uns:  

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