Euram Bank Wien - FMA verfügt Einstellung des Geschäftsbetriebs - Entschädigungsfall der ESA

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1. Einstellungsbescheid der FMA

Aufgrund eines von der österreichischen Finanzmarktaufsicht FMA verhängten Moratoriums muss die European American Investment Bank AG, Euram Bankihren Geschäftsbetrieb mit sofortiger Wirkung einstellen. Von dem nun eingetretenen Entschädigungsfall sind auch Kunden in Deutschland betroffen.


2. Zum Hintergrund

Grund für die Untersagung des Geschäftsbetriebs ist u.a. der Vorwurf nicht ausreichender Geldwäscheprüfungen. In letzter Zeit ist die Finanzmarktaufsicht bereits wiederholt wegen der Euram Bank tätig geworden, u.a. wegen unzureichender Compliance im Hinblick auf die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche.

Die Bank ist in Privatbesitz von Anteilseignern, die fast alle weniger als 10% der Anteile besitzen. Dies ermöglicht es, ohne einen speziellen Eignungstest für Bankeigentümer auszukommen. Somit fällt die sonst erforderliche Zuverlässigkeitsprüfung nicht an.

Zuletzt hatte die FMA die Aktionäre der Bank aufgefordert, das Eigenkapital um 25 Millionen EUR zu erhöhen. Da ein entsprechender Beschluss innerhalb der gesetzten Frist nicht zustande kam, hat die Aufsicht nun den weiteren Geschäftsbetrieb untersagt.


3. Folgen für die Anleger

Zuständig für die Regulierung des dadurch aufgetretenen Entschädigungsfalles ist angesichts des Geschäftssitzes des Instituts in Wien die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. – ESA. Die ESA wird die betroffenen Kunden und Anleger anschreiben, damit diese ihre Entschädigungsansprüche geltend machen können.

In der Pressemitteilung der FMA vom 16. Oktober 2024 heißt es u.a.:

„Gedeckte Einlagen sind erstattungsfähige Einlagen (wie etwa Guthaben auf Girokonten, Gehaltskonten, Studentenkonten und Pensionskonten oder Einlagen auf Sparbüchern und Sparkonten) bis zu einer Höhe von € 100.000 oder Gegenwert in fremder Währung pro Einleger. Unter besonderen Voraussetzungen kann ein Betrag bis zu € 500.000 erstattet werden. Die Einlagensicherung arbeitet bereits eng mit der Euram Bank zusammen, um die ordnungsgemäße Auszahlung zu organisieren. Die Einlagensicherung muss dabei auch allfällige Geldwäscheprüfungen berücksichtig“

Die Bank hat auch zahlreiche Anleger aus Deutschland, zum Teil auch russische Kunden. Die Internetseite der Bank ist auch in russischer Sprache verfügbar.


4. Anwaltliche Hilfe

In vielen Fällen kann hier eine anwaltliche Unterstützung sinnvoll sein. Oft bietet sich auch die Einschaltung eines russischsprechenden Anwalts an, weil manche Kunden nicht in ausreichendem Maße der deutschen Sprache mächtig sind. Darüber hinaus stellt sich für diejenigen Kunden, welche über höhere Einlagen als die von der Einlagensicherung garantierten 100.000 EUR verfügen, die Frage, wie der insoweit nicht erfasste Betrag kompensiert werden kann. Dabei werden zahlreiche Betroffene anwaltliche Hilfe benötigen.

Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Bankrecht. Diese deckt auch die Tätigkeit im Rahmen von Entschädigungsfällen u.a. in Österreich ab. Er hat bereits bei dem von der österreichischen Finanzmarktaufsicht bearbeiteten Entschädigungsfall der Sberbank Europe erfolgreich zahlreiche betroffene Kunden vertreten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ingo M. Dethloff steht den betroffenen Kunden der Euram Bank gern zur Verfügung.

Anfragen bitte

 per E-Mail:

info@ra-dethloff.de




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