North Channel Bank - BaFin stellt Entschädigungsfall fest - Anleger erhalten Auszahlungen

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Die North Channel Bank GmbH & Co. KG ist insolvent. Die Anleger der Bank werden entschädigt.


Insolvenzverfahren

Das im Jahre 1924 unter der Firmierung „Bank­haus Oswald Kruber GmbH & Co. KG” in Berlin gegründete Bankhaus ist nach der Verwicklung in Cum-Ex-Geschäfte in den Jahren 2015 bis 2018 in Schieflage geraten. Die daraufhin geltend gemachten hohen Schadensersatzforderungen von dänischen und belgischen Steuerbehörden konnte die Bank nicht mehr bedienen.


Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde als Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Dietmar Haffa bestellt. Er hat zu dem Verfahren, in dem er bereits als vorläufiger Insolvenzverwalter tätig war, erklärt:

„Es geht hier zunächst vorrangig um die Sicherung des vorhandenen Vermögens der Bank im Rahmen des geordneten gesetzlichen Insolvenzverfahrens. Die Einlagen der Kunden selbst sind nach den Bedingungen der gesetzlichen und privaten Einlagensicherung abgesichert und werden – nach Feststellung des Entschädigungsfalls durch die BaFin – entschädigt“.


Entschädigungsfall

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin – hat den Entschädigungsfall festgestellt. Damit können die Einlagen der Anleger durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) erstattet werden. Im Regelfall sind dies bis zu 100.000 EUR pro Anleger, in Ausnahmefällen auch bis zu 500.000 EUR.

Darüber hinaus über nimmt der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB) diejenigen Forderungen, welche über die gesetzlich abgesicherte Grenze hinausgeht.


Die Pressemitteilung der BaFin vom 25. Januar 2023 lautet u.a.:

 „Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Januar 2023 den Entschädigungsfall für die North Channel Bank GmbH & Co. KG (North Channel Bank) festgestellt, da das Institut nicht mehr in der Lage ist, die Einlagen seiner Kunden vollumfänglich zurückzuzahlen.

Bereits am 19. Januar 2023 hatte die BaFin beim Amtsgericht Mainz einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die North Channel Bank gestellt. Am darauffolgenden Tag wurde durch das Amtsgericht die einstweilige Verwaltung des Vermögens der North Channel Bank angeordnet und ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Am 25. Januar 2023 hat das Amtsgericht Mainz nun auch offiziell das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bank eröffnet.“


Anleger der North Channel Bank sollten zeitnah handeln!

Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff, der als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht bereits erfolgreich zahlreiche Anleger insolventer Banken vertreten hat, kann Sie bei der Forderung der Entschädigung – gerade auch wenn der Schaden den gesetzlichen Regelbetrag von 100.000 EUR übersteigt – effektiv unterstützen.

Alle Betroffenen können sich für eine Geltendmachung der Forderung an die Fachkanzlei für Bankrecht von Rechtsanwalt Dethloff wenden. So können sie von der großen Erfahrung von Rechtsanwalt Dethloff profitieren und eine zeitnahe Rückzahlung erreichen.



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