Euro Grundinvest/EGI Fonds – Vor-Ort-Bericht zu den Gesellschafterversammlungen am 21.07.16

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Gesellschafterversammlungen der Euro-Grundinvest-Fonds – noch immer keine Aufklärung und großes Misstrauen der Anleger

München/Freising, den 21.07.2016 – Die erwartete Gesellschafterversammlung der Euro-Grundinvest-Fonds (kurz EGI) brachte für die Anleger noch immer keine konkreten Erkenntnisse über den Stand der Fondsanlagen, sondern im Gegensatz noch mehr Unsicherheit. Die anwesenden rund 100 Gesellschafter, die sich aus der Informationsveranstaltung zumindest etwas mehr Transparenz über die Vermögenswerte und die derzeitige Situation der EGI Fonds erhofft hatten, wurden enttäuscht:

Die lange Präsentation brachte wenig Erkenntnisse

Bei konkreten Fragen zu den Vermögen der Gesellschaften oder der Werte, die im Rahmen der Euro Grundinvest noch vorhanden sind, wurde von den anwesenden Verantwortlichen stets mit der Aussage geantwortet, dass hierzu keine Auskünfte gegeben werden können. Allerdings wurden einzelne Projekte und Geldflüsse dargestellt, die den Schluss zulassen, dass die Vermögenswerte aus den Euro Grundinvest-Fonds abgeflossen sind und auch zwischen den Fonds diverse Vermögensverschiebungen zulasten der Anleger erfolgt sind.

„Weiter wurde klar, dass die meisten Projekte der Euro-Grundinvest-Gruppe zum Teil erhebliche Verluste zulasten der Anleger realisiert hatten; zahlreiche Projekte wurden nicht einmal begonnen, die überwiegende Anzahl nicht oder nur mit erheblichen Verlusten realisiert.“ erläutert die bei der Versammlung anwesende Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Eva-Maria Ueberrück, aus der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH war von einer Vielzahl der Euro-Grundinvest-Anleger bevollmächtigt, vertrat mit deutlichem Abstand die meisten Anleger, die nicht selbst zur Versammlung kommen konnten oder wollten und hatte mit Gegenanträgen vor Ort für Aufklärung sorgen wollen.

Vorschlag „Anlegervergleich“?

Statt dieser notwendigen Aufklärung wurde den Anlegern als „Königsweg“ der Abschluss eines „Anlegervergleichs“ vorgeschlagen. Mit diesem wurde den Anlegern angeboten, bis Ende 2017 rund 10 % der Anlagesumme als Vergleichsbetrag zu erhalten. Dagegen sollten die Anleger darauf verzichten, bis Ende 2018 gegen Firmen aus dem Euro-Grundinvest-Komplex zu klagen.

„Wir können den Vergleich derzeit nicht empfehlen, da die Informationen zu den vorhandenen Vermögenswerten zu dürftig sind und es zu einem Verzicht auf weitere zahlreiche vermögensmehrende Ansprüche (so beispielsweise gegen Herrn Malte Hartwieg sowie bezogen auf die umfangreiche Beschlagnahme in Lichtenstein) derzeit unangebracht ist”, ergänzt Fachanwältin Eva-Maria Ueberrück.

Dies insbesondere vor dem Hintergrund, das selbst die Geschäftsführung der Euro Grundinvest sich in ihrer Präsentation dazu positionierte, dass Anleger des Fonds „unbestreitbar“ (so der genaue Wortlaut) Schadensersatzansprüche gegenüber der Treuhandkommanditistin, der Gründungskommanditistin, dem Vertrieb sowie den Initiatoren und Beratern haben.

Antrag der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf Einsetzung eines Treuhandgesellschafters

Den Antrag der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH auf Einsetzung von Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause als Treuhandgesellschafter, um eine vertiefte Kontrolle für die Anleger zu erreichen, wurde gar nicht erst zur Abstimmung angenommen.

Ergebnis der Abstimmungen

Das Ergebnis der Abstimmungen wollen die Gesellschafter „im Laufe der nächsten Tage” kommunizieren. Es bleibt zu hoffen, dass hier nicht wieder so viel Zeit vergeht wie bei der bisherigen Kommunikation.

„Aus unserer Sicht ist nach dieser Gesellschafterversammlung jedoch deutlich geworden, dass ein Abwarten wenig bringt und wir unseren Mandanten auch weiter die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen – sowohl gegen die Gesellschaften, als auch gegen die Hintermänner und den Vertrieb – empfehlen werden”, so Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Thorsten Krause, Geschäftsführer der KAP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Betroffene Anleger sollten sich von einem auf dem Gebiet spezialisierten Rechtsanwalt über ihre Möglichkeiten informieren lassen.


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