Generali Lebensversicherung: Was Versicherte beim Verkauf an Viridium wissen müssen

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Der Generali Verkauf von rund 4 Mio. Lebensversicherungsverträgen an den Hedgefonds Viridium, den Abwicklungs-Spezialisten des Finanzinvestors Cinven, steht kurz bevor. Die Kunden würden damit – auch gegen ihren Willen – einen neuen Vertragspartner für ihre Lebensversicherungen erhalten. KAR Rechtsanwälte informieren hier zu Hintergründen und den Möglichkeiten einer Rückabwicklung (auch bei gekündigten Verträgen).

München, den 05.07.2018 – Die Freude an der abgeschlossenen Lebensversicherung ist vielen Versicherten in den letzten Jahren ohnehin entgangen. Die Renditen sinken immer mehr und die ursprünglich einmal vorgestellte Rendite ist – wenn nicht vertraglich garantiert – ohnehin in weite Ferne gerückt. Die Mitteilung des Wechsels des Vertragspartners verunsichert die Kunden nun noch weiter.

Was können Versicherungsnehmer der Generali tun?

Kunden können sich gegen den Verkauf ihres Vertrages erst einmal nicht wehren. Wird die Übernahme durch Viridium von der Bafin genehmigt, bekommen Kunden einen neuen Vertragspartner vorgesetzt, ob sie wollen oder nicht. Auch wenn die Rendite der Versicherung in den letzten Jahren gelitten hat, stand weiterhin die Generali hinter den Verträgen und Kunden konnten zur Not mit einer Quersubventionierung rechnen, damit die ihnen gemachten Versprechen erfüllt werden. Nun sollen sie einen Vertragspartner bekommen, der durch „kluges Kostenmanagement“ höhere Erträge generieren soll.

Kommt es zu Problemen bei der Auszahlung der versprochenen Renditen, etwa weil mit dem Kapitalstock nicht genügend Rendite erwirtschaftet werden kann, kann es schlimmstenfalls zu einem Kapitalschnitt für die Versicherten kommen.

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt erläutert: 

„Übereilte Kündigungen aufgrund des Wechsels kann grundsätzlich nicht empfohlen werden, da er meist zu hohen Verlusten führt. Aber untätig muss der Versicherungsnehmer der Generali nicht sein. Es besteht die Möglichkeit die Versicherung zurück abzuwickeln und dadurch eine bessere Verzinsung zu erreichen. Wir prüfen in den uns vorliegenden Fällen, ob ein sog. Widerspruch der Police erklärt werden kann. Dies ist aufgrund unserer Erfahrung schnell im Rahmen einer ersten Einschätzung zu erkennen.”

Dieser recht elegante Weg führt dazu, dass die Versicherten im Rahmen der Rückabwicklung nicht nur ihre eingezahlten Versicherungsbeträge zurück erstattet, sondern erhalten auch noch die von der Versicherung hieraus gezogenen Nutzungen zurück.

„Vereinfacht gesagt können sich Versicherungsnehmer so an den Gewinnen der Versicherung beteiligen und müssen sich nicht mit den ausgewiesenen Renditen abspeisen lassen. In den meisten der uns vorgelegten Versicherungsverträgen findet sich diese Möglichkeit des Widerspruchs.“ so Rechtsanwältin Anja Appelt weiter.

Versicherungen der Generali finden sich auch in den so genannten Hebelmodellen der Schnee-Gruppe (SpaRenta), die den dortigen Anlegern erhebliche Verluste bescherten. Auch bereits gekündigte Verträge können davon profitieren. Versicherungsnehmer sollten sich genau über die Möglichkeiten des Vorgehens beraten lassen. 

KAP Rechtsanwälte bieten Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen ersten Einschätzung.

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