Europäischer Zahlungsbefehl

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Mit der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 wurde ein vereinfachtes Europäischen Mahnverfahren eingeführt, welches es Gläubigern ermöglicht die Beitreibung unbestrittener Forderungen in Zivil- und Handelssachen durchzuführen. Die Verordnung findet in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union - mit Ausnahme von Dänemark -Anwendung.

Bei diesem Verfahren ist keine Anwesenheit bei Gericht erforderlich. Die Vorteile eines grenzüberschreitenden Mahnverfahrens liegt für deutsche Gläubiger auf der Hand. Forderungen können kostengünstig vor einem deutschen Gericht geltend gemacht, und anschließend ohne weitere Anerkennungsverfahren im europäischen Ausland vollstreckt werden (siehe hierzu Beitrag zur grenzüberschreitenden Zwangsvollstreckung).

Für Rückfragen steht Ihnen Rechtsanwältin Bocklage gerne zur Verfügung.



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