Existenzgründerzuschuss der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitsamt) – Was muss ich tun und was muss ich beachten?

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Was ist der Existenzgründerzuschuss?

Wer eine eigene Existenz gründet und Anspruch auf ALG I hat, hat die Möglichkeit einen entsprechenden Zuschuss bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen. Teilweise sind auch Bezieher anderer Transferleistungen nach Sozialgesetzbuch (SGB III) berechtigt.

Es besteht kein Rechtsanspruch, die Anträge werden aber in der Regel genehmigt. Der Existenzgründerzuschuss setzt sich folgendermaßen zusammen: Sofern Sie einen Anspruch auf ALG I haben, bekommen Sie in verschiedenen Phasen den Existenzgründerzuschuss.

Phase 1: Diese dauert 6 Monate ab Gründungszeitraum und Ende der Beziehung des ALG I. Die bekommen dann für 6 Monate jeden Monat den Zuschuss in Höhe des ALG-I-Anspruchs ausgezahlt. Zusätzlich bekommen Sie noch 300 EUR pauschal für Ihre Krankenversicherung (Also bspw. 1000 EUR ALG als Existenzgründerzuschuss + 300 EUR pauschal = 1300 EUR)

Phase 2: Diese dauert 9 Monate nach Ende der Phase 1. Hier bekommen Sie monatlich 300 EUR pauschal als zusätzliches Absicherung.

In der Summe: Wenn Sie bspw. ein Bruttomonatseinkommen vor der Arbeitslosigkeit von 3500 EUR hatten, haben Sie in der Regel einen Anspruch auf ALG in Höhe von 1385,70 EUR. In der Summe würden Sie von der Bundesagentur für Arbeit also im besten Fall 11.314,20 EUR bekommen.

Diese Geld müssen Sie nicht zurückzahlen! Es wird als nicht zu versteuernde Hilfsmittel an den Existenzgründer ausgezahlt.

Wie sieht die behördliche Praxis aus?

Jedoch werden die Antragssteller zumeist allein gelassen und müssen alle notwendigen Voraussetzungen für die Beantragung selbst herausfinden

Was müssen Sie beachten?

Sie müssen überhaupt einen Anspruch auf ALG I haben. Wer nur Bürgergeld beziehen kann, bekommt keinen Existenzgründerzuschuss.

  • Sie müssen 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben
  • Sie müssen den Antrag vor der Gründung abgeben
  • Sie müssen Ihre Unternehmensidee von einer zertifizierten Stelle bestätigen lassen
  • Sie müssen einen Businessplan erstellen

Was sollte ich tun?

Wir als Kanzlei haben zu Anfang selbst Existenzgründerzuschuss beantragt und sind aufgrund der Vielzahl rechtlicher Vorschriften sogar als ausgebildete Juristen und Anwälte enormen Schwierigkeiten begegnet. Das lag vor allem der Unwilligkeit der Bundesagentur für Arbeit uns als Leistungsempfänger ausreichend zu informieren.

Im Zuge dessen sind wir nun aber Experten auf dem Feld und bieten daher eine kostengünstige Erstberatung zu diesem Thema an. In einem etwa einstündigen Gespräch geben wir Ihnen die wichtigsten Infos, die sich beachten müssen, damit Sie nicht die Möglichkeit verpassen den Existenzgründerzuschuss zu beantragen – aufgrund der vielen Fristen kann dies schnell passieren.

Wir wollen dabei keine Gründerberatung anbieten, sondern möglichst auf alle wichtigen juristischen Falltüren aufmerksam machen. Eine anwaltliche Beratung ist in der Regel dringend anzuraten, da jeder Einzelfall unterschiedlich ist.

Bezüglich der Antragsstellung oder eines etwaigen Widerspruchsbescheids stehen wir Ihnen natürlich auch zur Verfügung, wenn Sie das möchten.

Wir erstellen Ihnen im Anschluss des Gesprächs einen Zeitplan, mit dem Sie die wichtigsten Daten und Fakten bereit haben und in die Gründung starten können.

Kontaktieren Sie uns gerne: Kanzlei Gutes Recht | Frankfurt (kanzlei-gutes-recht.de)

Foto(s): canva.com

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