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Explosive Airbags: Toyota und Nissan rufen mehr als 6,5 Millionen Autos zurück

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

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Wegen defekter Airbags starten die Autohersteller Nissan und Toyota eine weltweite Rückrufaktion. Betroffen sind weltweit rund 6,5 Millionen Fahrzeuge. In Deutschland müssen sich rund 153.000 Autobesitzer auf Post vom Kraftfahrtbundesamt einstellen. Die Rückrufaktion steht – wie der Rückruf von rund 20 Millionen Fahrzeugen anderer Hersteller –  im Zusammenhang mit dem sog. Takata-Skandal.

Takata-Skandal

Fünf Todesfälle in den USA und Malaysia stehen in Zusammenhang mit Fehlern bei Airbags des japanischen Herstellers Takata. Die Airbags können unvermittelt platzen und durch herumfliegende Metallteile zu Verletzungen führen. Als Grund für die Explosionsgefahr wird eine Umstellung auf ein anderes Airbagtreibgas vermutet.  Neben einer mangelhaften Verarbeitung kann dieses Treibgas bei wechselnden Temperaturen und Feuchtigkeit sich zu einem explosiven Verbindungsgemisch entwickeln. Laut den Autoherstellern ist durch die fehlerhaften Airbags der normale Fahrbetrieb nicht beeinträchtigt und der Rückruf nicht auf konkrete Unfälle zurückzuführen. Von der Rückrufaktion sind Modelle von Nissan betroffen, die von 2004 bis 2008 produziert wurden. Bei Toyota sind rund 35 Modelle betroffen, darunter Pkw der Marke „Corolla“ und „Yaris“.    

Rückrufaktion

Ein solcher Rückruf basiert auf dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz. Er dient Autoherstellern und Importeuren dazu, Personenschaden und Sachschäden wegen Produktfehlern abzuwenden. Da solche Maßnahmen sehr aufwendig sind, werden sie in aller Regel nur durchgeführt, wenn der Produktfehler im sicherheitsrelevanten Bereich liegt. In Deutschland werden die betroffenen Fahrzeughalter  vom Kraftfahrtbundesamt informiert.

Kosten

Die Kostenübernahme erfolgt in den meisten Fällen durch die Autohersteller. Das gilt für Fahrzeuge mit Produktfehlern, deren Reparatur dann im Rahmen der üblichen Gewährleistung erfolgt. Da dies bei älteren Fahrzeugen nicht gilt, übernehmen die Hersteller oft aus Kulanz die Kosten für die Beseitigung des Produktfehlers.  Um sicherzugehen, sollte das jedoch vor der Reparatur geklärt werden.

Vertragsrücktritt

So eine Rückrufaktion ist oft ein Ärgernis. Schließlich kann man das Fahrzeug in der Zeit nicht nutzen. In einigen Fällen können Eigentümer der aktuell betroffenen Fahrzeuge bereits in der Vergangenheit von Rückrufaktionen betroffen gewesen sein . Manch einer könnte am liebsten das Fahrzeug zurückgeben und vom Kaufvertrag zurücktreten wollen. Hier könnte durchaus ein Rücktrittsrecht bestehen, was jedoch vom Einzelfall abhängt. Es besteht beispielsweise, wenn der Mangel dreimal auftritt und nicht behoben werden kann. Die Situation ist hier mit sog. „Montagsautos“ vergleichbar, bei denen permanent erhebliche Mängel bestehen. Aber auch dies hängt vom jeweiligen Einzelfall ab.

Reparatur

Betroffene werden per Brief entweder vom Kraftfahrtbundesamt selbst oder der Vertragswerkstatt des Herstellers von der Rückrufaktion informiert. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, zu klären, ob man das Fahrzeug sofort stehen lassen muss oder damit noch bis zum Termin in der Werkstatt fahren darf.  Vorsicht: Im Rahmen der Produkthaftung werden die Kosten für einen Leihwagen – abgesehen von einigen, wenigen Ausnahmefällen - nicht übernommen.

(WEL)

Foto(s): ©Fotolia.com

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