471 Anwälte für Marke
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Marke
Fragen und Antworten
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Marke: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Marke umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Marke und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Marke: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Marke sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Als Marke bezeichnet man ein gewerbliches Schutzrecht mit dem nahezu alle Kennzeichen (Wörter, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, 3D-Grafiken), Aufmachungen und Verpackungen geschützt werden können. Aufgrund der vielfältigen Erscheinungsformen gibt es zahlreiche Markenarten, beispielsweise Bildmarke, Wortmarke, dreidimensionale Marke, Farbmarke, Hörmarke, Tastmarke, Geruchsmarke und weitere Sonderformen (Herstellermarke, Dachmarke, Personenmarke). Darüber hinaus unterscheidet man - je nachdem in welcher Region der Markenschutz besteht - zwischen Deutschen Marken, EU-Marken und international geschützten Marken.
Markenschutz besteht nicht in jedem Fall. Nicht über eine Marke können etwa allgemein übliche Begriffe (Nudel) oder Zeichen, die sich ausschließlich auf Angaben zur Beschaffenheit, zur Art, Menge, Zeit oder Ort beziehen. In diesen Fällen besteht ein so genanntes absolutes Schutzhindernis.
Ein relatives Schutzhindernis liegt vor, wenn die Marke bereits mit einem älteren Recht belastet ist. Dieses hat dann gegenüber dem neuen Markenrecht Vorrang, sog. Prioritätsprinzip. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, vor dem Eintragungsverfahren eine Markenrecherche durchzuführen und dabei zu überprüfen, ob bereits ältere Markenrechte vorhanden sind.
Nach der Eintragung der Marke ins Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) genießt die Marke für zehn Jahre Schutz. Die Schutzdauer kann jeweils um weitere zehn Jahre verlängert werden. Allerdings ist sie in diesen Fällen nur geschützt, wenn sie auch tatsächlich verwendet wird. Bei der Anmeldung der Marke erhält man eine Markenurkunde und die Anmeldung wird im Markenregister veröffentlicht, so dass Inhaber älterer oder ähnlicher Marken die Möglichkeit haben, ihre Rechte geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist von etwa drei Monaten wird die Marke dann bestandskräftig.
Für den Markenschutz ist nicht immer die Eintragung im Register erforderlich. Allein aus der Benutzung der Marke (sog. Benutzermarke) kann sich ein entsprechender Markenschutz ergeben, wenn sie Verkehrsgeltung besitzt. Über eine Registermarke kann der Inhaber jedoch den Zeitpunkt des Bestehens seines Rechts an der Marke nachweisen.
Im Wesentlichen hat die Marke folgende drei wichtigen Funktionen: Zunächst dient sie zur Differenzierung von Produkten oder Dienstleistungen des Markeninhabers zu Konkurrenten, indem durch die Marke die Herkunft eines bestimmten Produkts individuell einem bestimmten Unternehmen zugeordnet werden kann (sog. Unterscheidungsfunktion). Außerdem sichert sie das Vertrauen in die Sicherheit und Qualität des Produkts (sog Garantiefunktion). Wer als Verbraucher oder Endabnehmer bereits gute Erfahrungen mit einem Markenprodukt gemacht hat, greift auf dieses Produkt oder andere Produkte dieses Unternehmens zurück. Zuletzt dient die Marke Schutz des Inhabers gegen Nachahmer und Imitationen. Der Markeninhaber kann dann diesen Nachahmern die Verwendung einer ähnlichen Marke untersagen. Diese sog. Verteidigungsfunktion gewinnt insbesondere in Hinblick auf Produktpiraterie immer mehr an Bedeutung.
Speziell im deutschen Markenrecht gibt es einige Besonderheiten. Hier können ausnahmsweise auch geschäftliche Beziehungen und Werktitel unter Markenschutz stehen. Außerdem sind ausländische Marken auch ohne Registereintragung als notorische Marken (Notoritätsmarken) geschützt, wenn sie international genutzt werden und gerade auch in Deutschland von überragender Bedeutung sind („Coca-Cola" etc.).
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