Fälschung von Impfpässen ist nach Rechtslage bis 23.11.2021 nicht strafbar

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Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 24.11.2021 die Strafbarkeit der Herstellung und Benutzung vom Impfpässen neu geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt waren viele der momentan bei den Behörden anhängigen Verfahren straflos. Dies ist durch das Landgericht Landau klargestellt worden. Nach dem Beschluss des Landgerichts Landau vom 13.12.2021 ist die Fälschung eines Impfpasses durch die Eintragung über eine tatsächlich nicht erfolgte Schutzimpfung gegen Covid-19 nach der bis zum 23.11.2021 geltenden Rechtslage nicht strafbar.   

Der Beschuldigte hatte nach den Feststellungen des LG Landau in mindestens 2 Fällen Eintragungen über eine solche nicht erfolgte Schutzimpfung in Impfpässen gemacht unter Verwendung eines Stempels mit der Aufschrift „Impfzentrum …“ und Klebezetteln mit erfundenen Impfstoffchargennummern sowie einer angeblich von einem Arzt stammenden Unterschrift. Nicht der Beschuldigte, sondern andere Personen hatten diese in Apotheken vorgelegt, um ein digitales Impfzertifikat zu erhalten. 

Was galt nach bisheriger Rechtslage ?

Nach der Strafvorschrift in § 277 StGB in der bis zum 23.11.2021 geltenden Fassung war eine derartige Tat nur dann strafbar, wenn ein so gefälschter Impfpasses zur Täuschung von Behörden oder Versicherungsgesellschaften eingesetzt wurde. Arbeitgeber, Geschäftsleute und sonstige Dritte waren nicht vom Schutzbereich der Vorschrift umfasst.

Auch keine Strafbarkeit wegen Urkundenfälschung

Die Strafvorschrift des § 277 StGB ist eine Spezialregelung. Demzufolge geht sie einer möglichen Anwendung der „Urkundenfälschung in § 267 StGB vor. Juristisch wird vom Vorliegen einer "lex specialis" gesprochen. Dies sei nach Ansicht der Richter des Strafsenats der Grund, warum der Gesetzgeber die Vorschrift des § 277 StGB für die Zeit ab dem 24.11.2021 neu gefasst und stark verändert habe.

Die Anwaltskanzlei Steffgen ist ua. auf Strafverfahren, Bußgeldverfahren und Arbeitsverfahren im Zusammenhang mit Corona-Massnahmen spezialisiert. Bundesweitig wurden von der Kanzlei bereits einige Verfahren im Zusammenhang mit Impfpassfälschungen erfolgreich vor Gericht verhandelt.


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