Fahren ohne Sicherheitsgurt – drastische Folgen bei Verkehrsunfall

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Die Straßenverkehrsordnung schreibt zwingend das Anlegen eines Sicherheitsgurts während der Fahrt vor. Dies ist jedem bekannt.

Gleichwohl verstoßen viele Fahrer und Insassen regelmäßig gegen die Gurtpflicht. Dies kann im Falle eines Verkehrsunfalles zu schweren Personenschäden oder sogar zum Tod des Betroffenen führen.

Zudem kann sich die Haftung des Unfallverursachers für den eingetretenen Personenschaden verringern, wenn der Geschädigte zum Unfallzeitpunkt nicht angeschnallt war.

Wird bei einem Verkehrsunfall ein Pkw-Insasse verletzt, der unter Verstoß gegen die Gurtpflicht nicht angeschnallt war, trifft ihn eine Mithaftung – dies gilt allerdings nur dann, wenn bewiesen wird, dass seine Verletzungen im Falle des Anschnallens weniger schwer gewesen oder sogar verhindert worden wären (BGH, Az.: VI ZR 10/11).

Es gilt also nicht zwingend, dass ein nicht angeschnalltes Unfallopfer weniger Schadensersatz und Schmerzensgeld erhält. Vielmehr muss sich der Verstoß gegen die Gurtpflicht auch beweisbar ausgewirkt haben.

Kommt es wegen des Personenschadens eines nicht angeschnallten Pkw-Insassen zum Prozess, muss durch Einholung von Sachverständigengutachten im Einzelnen geklärt werden, welche der aufgetretenen Verletzungen tatsächlich auf die Verletzung der Gurtpflicht zurückzuführen waren bzw. wie schwer die Verletzungen im Falle des angeschnallten Fahrens gewesen wären. Anschließend bildet das Gericht eine Gesamt-Quote für die Mithaftung des Geschädigten (OLG Brandenburg, Az.: 12 U 109/06).

Im Falle eines schweren Personenschadens kann dies schwerwiegende Auswirkungen für den Geschädigten haben. Dies gilt vor allem dann, wenn er bleibende Behinderungen davonträgt, die die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigen. Eine Verdienstausfallrente wird dann wegen des Verstoßes gegen die Gurtpflicht gekürzt oder sogar ganz abgelehnt. Dies gilt auch für das Schmerzensgeld.

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