Verteidigung bei Fahrt unter Cannabis (THC)

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Wer unter der Wirkung von Cannabis (Wirkstoff: THC) Auto fährt, muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Der Verstoß gegen die Vorschrift des § 24a StVG zieht nicht nur ein Fahrverbot und eine empfindliche Geldbuße (mindestens € 500,-) nach sich. Der Betroffene muss zudem damit rechnen, dass die Führerscheinstelle ein Fahreignungsgutachten (MPU) anordnet und im Falle der Nichtbeibringung die Fahrerlaubnis entzieht.

 All dies jedoch nur, wenn es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt. Hier hat die Verteidigung anzusetzen. Denn wo kein Tatnachweis, da auch keine Sanktion. Bei den Cannabis-Verstößen wird häufig übersehen, dass eine Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit Tatbestandsvorsaussetzung ist, nicht der bloße Nachweis von THC. Das OLG Celle hat in einer interessanten Entscheidung (Beschluss vom 29.12.14, A.Z.: 321 SsBs 37/14) klargestellt, dass es sich viele Amtsgerichte bei einer Verurteilung zu einfach machen. So ist für die Verurteilung nach § 24a StVG die Feststellung von zumindest Fahrlässigkeit hinsichtlich der Beeinträchtigung der Fahrfähigkeit erforderlich. Für die Annahme von Fahrlässigkeit, so das OLG, reicht aber die Feststellung einer über dem Grenzwert liegenden Wirkstoffkonzentration nicht aus. Vielmehr sei die Vorstellung des Betroffenen unter Würdigung sämtlicher zur Verfügung stehenden Beweismittel vom Tatgericht festzustellen. Vorliegend hat das OLG die Entscheidung auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen. Man sieht: durch eine gute Verteidigung können auch aussichtslos erscheinende Fälle noch zu einem guten Ende gebracht werden.

WENN es aber zur Entziehung kommt, stellt sich die Frage der schnellstmöglichen Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Hier gibt es unterschiedliche Wege. Es kann zum einen in Deutschland der Führerschen neu beantragt werden. Zum anderen kann im EU-Ausland der Führerschein gemacht werden. Sofern alles richtig gemacht wird, darf dann wieder in Deutschland gefahren werden.

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Foto(s): Henning Hartmann

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