Fahren unter Cannabiseinfluss

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Drogen, insbesondere Cannabis, sind heute in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Gerade in Großstädten stört sich kaum noch jemand am Cannabisgeruch. Nach Schätzungen haben ca. 17 Millionen Menschen in Deutschland bereits Erfahrungen im Konsum von THC bzw. Cannabis gemacht. Selbst die Politik scheint sich bezüglich Drogen zu wandeln. Immerhin kann Cannabis mittlerweile als medizinisches Produkt erworben werden.

Im Straßenverkehr gibt es allerdings keine Liberalisierung. Die Kombination aus Konsum von THC und dem Führen eines Kraftfahrzeugs ist weiterhin verboten. Bei den rechtlichen Sanktionen kommt es jedoch auf den Wirkstoffgehalt im Blut an.

Wie wirkt sich Cannabis auf das Fahrverhalten aus?

Cannabis zählt nicht ohne Grund in den meisten Ländern der Welt zu den verbotenen Drogen im Straßenverkehr. Mit dem Einfluss von THC auf unsere Sinnesorgane beschäftigen sich eine Vielzahl von Studien. Die aus dem Cannabiskonsum resultierenden Folgen für den Straßenverkehr sind immens. So ist das Risiko an einem Verkehrsunfall beteiligt zu sein, mit dem aktiven Wirkstoff THC im Blut um bis zu 25 Prozent höher ist als bei einem drogenfreien Fahrer. 

Die Wahrnehmung von THC-Konsumenten ist beeinträchtigt

Der Konsum von THC führt zu einer verlangsamten Zeitwahrnehmung, sodass Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt werden, rote Ampeln zu spät erkannt und Fußgänger übersehen. Angstzustände und fehlende Hemmungen können zudem zu einer erhöhten Fahrgeschwindigkeit führen. Die Reaktionsgeschwindigkeit und Reaktionsfähigkeit werden massiv verlangsamt, was zahlreiche Studien belegen. Diese Studien zeigen unter anderem, dass bei Cannabiskonsumenten bereits bei niedriger Blutkonzentrationen eine messbare Verminderung der Reaktionsfähigkeit eintrat. Es wurde festgestellt, dass THC sich auf Gehirnareale auswirkt, die für die Verarbeitung von Aufmerksamkeit zuständig sind, wobei die Wirkstoffkonzentration im Blut dabei eine sekundäre Rolle spielte.

Die Frage, wie lange man nach dem Cannabiskonsum kein Auto fahren darf, lässt sich in aller Regel nicht pauschal beantworten.

Ähnlich dem Alkoholabbau, hängt der Abbau vom THC im Blut von mehreren Faktoren ab. Der größte Unterschied zu Alkohol liegt jedoch darin, dass man den Abbau von THC im Gegensatz zum Alkohol nicht mit einer Faustregel berechnen kann. Es hängt hierbei zu viel vom Konsumenten ab. Grundsätzlich aber dauert der Abbau länger, je öfter der Betroffene Cannabis konsumiert. Selbst 36 Stunden nach dem Konsum kann im Urin noch der aktive Wirkstoff THC nachgewiesen werden. Bluttests kommen immerhin noch auf bis zu 24 Stunden. Abbauprodukte können sogar nach mehreren Tagen noch im Urin nachgewiesen werden. 

Was sind die Folgen für den Führerschein, wenn Sie nach dem Konsum von Cannabis Auto fahren? Welche Strafe gibt es für THC am Steuer? 

Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren

Das Führen einen Kraftfahrzeugs unter dem Einfluss von Cannabis/THC stellt zumindest eine Ordnungswidrigkeit dar. Der Konsum von Cannabis vor der Fahrt mit dem Kraftfahrzeug ist im Grunde vergleichbar mit Alkohol am Steuer. Dem Konsumenten von THC droht im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren ein hohes Bußgeld (in der Regel ab 500,00 € aufwärts), Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg sowie ein Fahrverbot. Die (Regel-)Sanktionen im Ordnungswidrigkeitenverfahren stellen sich wie folgt dar:

  • Erster Verstoß: 500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Zweiter Verstoß: 1000 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
  • Dritter Verstoß: 1500 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Verwaltungsverfahren der Fahrerlaubnisbehörde 

Vergessen wird häufig, dass die Fahrerlaubnisbehörde auch den Entzug der Fahrerlaubnis anordnen kann, und zwar unabhängig vom Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren. Dies ist letztlich aber von der Konzentration des Wirkstoffs THC und seiner Abbauprodukte (TCH-Carbonsäurewerten THC-COOH) im Blut abhängig. Hierbei ist zu unterscheiden, ob erstmaliger, gelegentlicher oder regelmäßiger THC-Konsum vorliegt, denn danach bestimmen sich die Sanktionen der Fahrerlaubnisbehörde.

Ab einem THCCOOH-Wert von 150 ng/ml Blutserum wird in der Rechtsprechung von regelmäßigem Cannabis-Konsum ausgegangen. Ab einem Wert von 75 ng/ml Blutserum spricht man in der Regel von gelegentlichem Cannabis-Konsum. Nachzuweisen sind diese in der Regel durch den klassischen Drogentest (Urin, Blut, Haare) zur Feststellung welche Art des THC-Konsums vorliegt. Danach kann eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Feststellung der Fahreignung angeordnet werden oder im schlimmsten Fall droht der Fahrerlaubnisentzug. Im Zuge dessen können auch Abstinenznachweise gefordert werden. 

Ein Fahrzeug unter dem Einfluss von THC zu führen ist also keine gute Idee. Selbst wenn die Betroffenen nach dem Konsum von Cannabis keine Wirkung mehr verspüren, kommt es für die Behörden stets auf die Nachweisbarkeit der Substanz an. Als Grenzwert gilt allgemein 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Ist dieser Wert des aktiven Wirkstoffs erreicht, führt man ein Fahrzeug unter Drogeneinfluss. Zwar führt das Erreichen dieses Wertes und selbst das Erreichen des 3,7-fachen Wertes nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil v. 11.04.2019, Az. 3 C 13.17) beim erstmaligen in Erscheinungtreten nicht automatisch zum Entzug der Fahrerlaubnis, er rechtfertigt jedoch zumindest die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) zur Feststellung der Fahreignung.

Dieser Wert kann je nach Konsumverhalten und der körperlichen Verfassung noch Tage nach dem letzten Joint erreicht werden. Nichtsdestotrotz hält sich weiterhin hartnäckig das Gerücht man dürfe nach einem Zeitraum von 24 Stunden nach dem Cannabiskonsum definitiv wieder ein Fahrzeug führen. 

Liegt eine Straftat vor (z. B. mit Unfall, absoluter Fahruntüchtigkeit) droht die Entziehung der Fahrerlaubnis im Rahmen des Strafverfahrens. Zudem können Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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