Fahrverbot für Diesel in Frankfurt / Widerruf als Lösung?

  • 2 Minuten Lesezeit

Autofahrer fragen sich, wie nun auf die anstehenden Fahrverbote für Diesel in Frankfurt reagiert werden kann.

Eine Möglichkeit ist, sich über en Widerruf der Fahrzeugfinanzierung von seinem Diesel zu trennen.

Nach neueren Urteilen zum möglichen Widerruf solcher Finanzierungen melden sich immer mehr betroffene Verbraucher bei RA Koch, um ihre Autofinanzierungen prüfen zu lassen.

Zahlreiche Urteile hatten bereits die grundsätzliche Widerruflichkeit von Darlehensverträgen etwa der Volkswagen-Bank bestätigt (auch wenn es auch gegenteilige Entscheidungen erster Instanz gibt), so etwa LG Ellwangen, LG Berlin und LG Arnsberg.

Neuere Entscheidungen der Landgerichte in Limburg, Urt. v. 13.07.2018, 2 O 317/17 und Ravensburg, Urteil vom 07.08.2018, 2 O 259/17, haben nun auch zur Rechtsfolgenseite, insbesondere dem seitens des Darlehensnehmers zu leistenden Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeugs im Rahmen der Rückabwicklung tenoriert. 

Das Landgericht Limburg a.a.O. kam dabei zum Ergebnis, dass – anders als die VW Bank dies meint – nur ein der Fahrleistung entsprechender linear zu ermittelnder Wertverlust geschuldet ist, was immer noch weit unter dem tatsächlichen Wertverlust liegt.

Das LG Ravensburg a.a.O. kommt aufgrund der von der Widerrufsinformation abweichenden Regelung in den AGB zum Wertersatz demgegenüber zutreffend zum Ergebnis, dass (jedenfalls für Konstellationen der VW Bank, die dies so vorsehen) dann gar kein Wertersatz geschuldet ist.

Dies macht einen Widerruf wirtschaftlich attraktiv.

Möglich ist ein Widerruf bei Fehlern der Belehrung zum Widerrufsrecht oder zu den Pflichtangaben im Darlehensvertrag (meist von der herstellereigenen Bank), der vom Verkäufer des Fahrzeugs dem Käufer gleich mit vermittelt wurde.

Häufige Fehler sind dabei fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben etwa zur Aufsichtsbehörde des Darlehensgebers, zum Kündigungsrecht, zur Berechnung der Vorfälligkeit, der Angabe des Darlehensvermittlers oder zur Art des Darlehens. Teilweise wurde auch der Effektivzinssatz falsch berechnet. Die Quelle möglicher Fehler ist groß.

Nach § 358 Abs. 2 BGB führt der Widerruf eines verbundenen Verbraucherdarlehensvertrags auch zum Widerruf des finanzierten Kaufvertrags.

Der Widerruf von Autofinanzierung ist häufig durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Teilweise ist es sogar jetzt noch möglich, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die den Widerruf abdeckt, da der Rechtsschutzfall erst mit Ablehnung des Widerrufs eintritt. 

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.

Gerade für den Bereich Frankfurt sind wir als Anwalt vor Ort für Sie da.

Rechtsanwalt Koch hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zum Widerruf von Verbraucherdarlehen durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wird auf der Seite der Stiftung Warentest im Bereich des Widerrufs von Autofinanzierungen und Immobiliardarlehensverträgen gelistet.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Sebastian Koch

Beiträge zum Thema