Fahrverbot in Berlin entschieden – kostenfreie Hilfe für Betroffene

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Am heutigen Tag hat das Verwaltungsgericht Berlin seine Entscheidung getroffen: bis Mitte 2019 muss die Hauptstadt für mehrere Straßen ein Diesel-Fahrverbot verhängen. Betroffen sind Dieselfahrzeuge (Diesel-Pkw und Diesel-Lkw) der Schadstoffklasse 1 bis 5. In vielen Orten der deutschen Hauptstadt wird der EU-Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten. Im Verkehr sind Dieselfahrzeuge die Hauptquelle von NO2. Mit den Fahrverboten soll nun erreicht werden, dass der Grenzwert für Stickstoffdioxid eingehalten wird.

Für mindestens elf Straßenabschnitte müssen laut der Entscheidung bis spätestens Juni 2019 die Fahrverbote umgesetzt werden. Von dem Fahrverbot sind wichtige Straßen im Zentrum betroffen, wie Teile der Leipziger Straße und Friedrichstraße. Für weitere 115 Kilometer Straßenstrecke (117 Straßenabschnitte) muss die Landesregierung prüfen, ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge erforderlich sind.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fahrverbote in Großstädten schränken die Mobilität von Dieselfahrern ein. In Hamburg-Altona-Nord trat das Fahrverbot am 31. Mai 2018 in Kraft. Ab 01. Februar 2019 sind Dieselfahrzeuge der Norm Euro 4 und schlechter in der Innenstadt von Frankfurt am Main tabu. Auch das Fahrverbot in Stuttgart rückt näher, dieses sieht ein ganzjähriges Fahrverbot in der Umweltzone der baden-württembergischen Landeshauptstadt vor. Weitere Fahrverbote sind nicht auszuschließen.

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