Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis. Ein Unterschied mit weitreichenden Folgen

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Fahrverbot

Mit dem Fahrverbot wird das Führen eines Kfz für eine bestimmte Zeit untersagt.

Ein Fahrverbot wird beispielsweise bei bestimmten Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen etc. angeordnet. Es kann von 1-6 Monaten andauern.

Das Fahrverbot kann außerdem als Nebenstrafe vom Gericht angeordnet werden. Dies bedeutet, dass Ihnen als zusätzliche Strafe verboten wird, für einen gewissen Zeitraum ein Fahrzeug zu führen, obwohl kein Verkehrsdelikt vorliegt. 

Der große Unterschied zum Entzug der Fahrerlaubnis liegt darin, dass Sie nach Ablauf des Fahrverbots den Führerschein von der Behörde wieder zugesandt bekommen. Dies bedeutet, dass Sie nach Ablauf des Fahrverbot wieder fahren dürfen. Die grundsätzliche Eignung zum Führen eines Fahrzeuges wird Ihnen somit nicht aberkannt. 

Umgehung des Fahrverbots möglich?

Für Personen, die auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, kann durch gute Argumentation und Nachweisen eine Härtefallregelung gelten. Dies bedeutet, dass das Fahrverbot in eine Geldbuße umgewandelt wird. Ofmals müssen Sie das doppelte Bußgeld bezahlen, um das Fahrverbot zu umgehen. Da das Fahrverbot eine Strafe sein soll, ist es allerdings nicht ausreichend, vorzutragen, man benötige den Führerschein unbedingt geschäftlich. Es muss eine außergewöhnliche Härte vorliegen, die das Gericht dazu bewegt, von einem Fahrverbot abzusehen. Unanehmlichkeiten sind hierfür nicht ausreichend. Im Prinzip ist jeder auf die Fahrerlaubnis angewiesen.  

Aufgrund meiner jahrelangen Erfahrung als Fachanwältin für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie durch geschickte Argumentation darin, das Fahrverbot abzuwenden.

Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Entzug der Fahrerlaubnis hat dagegen weitreichendere Folgen. Bei einem Entzug der Fahrerlaubnis wird Ihre Fahreignung in Frage gestellt. Dies ist immer bei gravierenden verkehrsrechtlichen Verstößen der Fall. Die typischen Fälle sind: 

  • Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
  • Trunkenheitsfahrt (§ 316 StGB)
  • Fahrerflucht (§ 142 StGB)
  • fahrlässige Tötung (§ 222 StGB)
  • acht Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg
  • Drogen mit oder ohne verkehrsrechtlichen Bezug

Der Unterschied ist darin zu sehen, dass beim Entzug der Fahrerlaubnis diese nicht nach Ablauf der Sperrfrist wiedererlangt wird. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden, was bedeutet, dass die Verwaltungsbehörde prüft, ob so genannte Eignungsmängel vorliegen. Kommt sie zu dem Ergebnis, dass Sie als ungeeignet zum führen von Kraftfahrzeugen anzusehen sind, ordnet sie eine MPU an. Dies ist z.B. bei Drogendelikten oder mehrfachen Fahrten unter Alkoholeinfluß der Fall. Auch bei einer Trunkenheitsfahrt mit über 1,6 Promille wird eine MPU angeordnet. Bevor Sie kein positives MPU Gutachten beibringen, wird die Fahrerlaubnis nicht neu erteilt. Das bedeutet, dass der Entzug der Fahrerlaubnis die deutlich härtere Sanktion ist. 

Umwandlung eines Entzugs der Fahrerlaubnis in ein Fahrverbot

Es ist allerdings bei Delikten wie z.B. dem unerlaubten Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) immer möglich, zu versuchen, den Entzug der Fahrerlaubnis abzuwenden und stattdessen ein Fahrverbot zu erwirken. 

Mit meiner jahrelangen Erfahrung als Fachanwältin für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie dabei, einen Entzug der Fahrerlaubnis abzuwenden und diesen in ein Fahrverbot umzuwandeln. 

Rufen Sie mich an, ich werde Ihnen eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung geben.









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