Fahrverbot und die Möglichkeiten des Verbrauchers (Widerruf und Ansprüche gegen Hersteller)

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Nachdem nunmehr auch in Frankfurt ein Fahrverbot für Diesel zu erwarten ist, mehren sich die Anfragen betroffener Autofahrer bei RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, zunehmend.

Als Lösung können im Wesentlichen zwei Möglichkeiten auf ihre Machbarkeit geprüft werden.

1. Widerruf der Fahrzeugfinanzierung

In zahlreichen Verbraucherdarlehensverträgen, die den Käufern zur Finanzierung ihres Autokaufs vom Verkäufer vermittelt wurden, finden sich formale Fehler (Fehler bei der Widerrufsinformation und/oder den Pflichtangaben), die auch jetzt noch den Widerruf des Darlehensvertrags ermöglichen, was bei so verbundenen Verträgen auch die Rückabwicklung des Autokaufs ermöglicht. Zahlreiche Urteile dazu liegen bereits vor, zuletzt etwa LG Ravensburg vom 07.08.2018, das sogar keinerlei Nutzungsersatz des Käufers für die gefahrenen Kilometer sah.

Dies ist unabhängig davon, ob es sich um Benziner oder Diesel handelt und unabhängig von der Nachweisbarkeit einer Manipulation durch den Hersteller.

RA Koch führt insoweit bereits gerichtliche Verfahren gegen die großen herstellereigenen Banken und hat hunderte Verträge zur Autofinanzierung geprüft.

2. Ansprüche gegen Hersteller und/oder die Verkäufer

In Fällen, in denen die Manipulation durch den Hersteller bekannt ist, können Ansprüche auch direkt gegen den Hersteller, ggf. auch den Verkäufer, bestehen. Da der Käufer hier aber in der Beweislast für die Mangelhaftigkeit bzw. die Manipulation ist, eignet sich dies nur für diejenigen Fälle, in denen die Abgasmanipulation bereits belegbar ist.

Um Verbraucher über ihre Rechte zu informieren, veranstaltet Berlinghoff Rechtsanwälte mehrere Themengespräche, so am

  • 18.09.2018 um 17 Uhr in Bad Nauheim in den Kanzleiräumen,
  • 25.09.2018 um 17 Uhr in Bad Nauheim in den Kanzleiräumen und
  • 28.09.2018 um 18 Uhr in Oberursel, Parkhotel am Taunus.

Die Veranstaltungen sind kostenlos. Um Anmeldung zwecks Planung wird gebeten unter den angegebenen Kontaktdaten. Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Erstberatung mögliche Ansprüche gegen Händler und Hersteller und die Widerruflichkeit Ihres Darlehensvertrags.

Rechtsanwalt Koch hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zum Widerruf von Verbraucherdarlehen durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen und wird auf der Seite der Stiftung Warentest im Bereich des Widerrufs von Autofinanzierungen und Immobiliardarlehensverträgen gelistet.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht


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