Fahrverbote Diesel – Der Ausweg: Widerruf der Autokredite macht Rückgabe möglich ohne Verlust

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Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu Fahrverboten für Dieselfahrzeuge stehen zahlreiche Betroffene vor der Frage, was sie nunmehr unternehmen können. Für Betroffene, die ihr Fahrzeug über einen Kredit einer Autobank wie beispielsweise die VW Bank, die Audi Bank, die Mercedes Bank, die BW Bank oder eine andere Bank finanziert haben, ergibt es eine lukrative Möglichkeit zum Ausstieg: der Widerruf des Darlehensvertrages.

Die Stiftung Warentest titelt dazu:

Autofinanzierung: Kreditwiderruf bringt Chance auf Rückgabe

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist und in der fünf Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind, hat bundesweit das erste wegweisende Urteil zum Widerruf von Autokrediten erstritten. So geht das Landgericht Arnsberg in seinem Urteil unter dem Aktenzeichen 2 O 45/17 davon aus, dass ein von der Volkswagen Bank verwendeter Darlehensvertrag Fehler enthält, der dazu führt, dass der Darlehensnehmer auch nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist seinen Vertrag noch widerrufen kann. Dies hat zur Folge, dass eine Rückabwicklung des Vertrages zu erfolgen hat. Er kann sein Fahrzeug zurückgeben.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat bereits mehr als 1.000 Verträge unterschiedlicher Banken überprüft und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die überwiegende Anzahl der Verträge bzw. Widerrufsbelehrungen Fehler enthalten, die dazu führen, dass heute noch, auch nach Ablauf der Widerrufsfrist, die Verträge ewig widerrufen werden können. Es besteht ein so genanntes „ewiges Widerrufsrecht“. Dies können sich die betroffenen Pkw Besitzer, denen ein Fahrverbot droht, nunmehr zunutze machen. Sie können ihre Verträge nachträglich widerrufen. Dabei sollten Sie jedoch nicht vorschnell handeln und sich zunächst durch einen Fachanwalt beraten lassen. Entsprechende Urteile sind bereits durch das Landgericht München I, das Landgericht Berlin und das Landgericht Ellwangen ergangen. Es ist zu erwarten, dass weitere Urteile folgen werden.

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt die Rechtsauffassung, dass für Verträge, die nach dem 13.06.2014 abgeschlossen wurden, bei Rückgabe des Fahrzeugs noch nicht einmal eine Nutzungsentschädigung geschuldet ist. Deshalb können die Verträge rückabgewickelt werden ohne Verlust. Dies bedeutet, dass die Geschädigten ihre Raten sowie die Anzahlung zurückerhalten, der Autobank das Fahrzeug jedoch zurückgeben müssen. Eine Nutzungsentschädigung ist jedoch nicht geschuldet.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll teilt mit: „Für Betroffene, die ihr Fahrzeug finanziert haben, ist es der Ausweg, sich von Fahrverboten frei zu machen. Die Betroffenen haben sehr gute Aussichten, das Fahrzeug ohne jeglichen Wertverlust und ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung zurückgeben zu können. Zuvor sollten sich Geschädigte jedoch anwaltlich beraten lassen.“

Banken, die Autokredite vergeben:

  • Audi Bank
  • BW Bank (Baden-Württembergische Bank) für Porsche
  • BANK11 – Die Autobank
  • BMW Bank
  • Commerzbank
  • Fiat Bank
  • Ford Bank
  • Honda Bank
  • Jaguar Bank
  • Mercedes-Benz Bank
  • MKG Bank (Mitsubishi)
  • Nissan Bank
  • Opel Bank
  • Peugeot Bank
  • Renault Bank
  • Santander Consumer Bank
  • SEAT Bank
  • Skoda Bank
  • Targobank
  • Toyota Kreditbank
  • Volkswagen Bank

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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