Fahrverbote können auch Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 treffen

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Eigentlich sollten Diesel-Fahrverbote in Berlin schon umgesetzt sein. Da es Probleme mit den entsprechenden Verbotsschildern gab, ist es zu Verzögerungen gekommen. Im November soll es dann aber so weit sein und die Fahrverbote gelten. Betroffen sind Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 5 und schlechter. Für sie sind dann acht Straßen bzw. Straßenabschnitte gesperrt, u. a. auch ein Abschnitt der Leipziger Straße und der Friedrichstraße.

Die Diesel-Fahrverbote sind Teil des Luftreinhalteplans für Berlin, zu dem auch weitere Maßnahmen wie Tempo-30-Zonen oder Förderung des ÖPNV gehören. Durch die Maßnahmen soll die Luftqualität in Berlin verbessert und die Belastung mit gesundheitsschädlichen Stickoxiden gesenkt werden. 

Berlin ist kein Einzelfall. Auch in anderen Städten wie Hamburg, Stuttgart, Frankfurt, Essen oder Köln gibt es Fahrverbote oder warten auf ihre Umsetzung. Für die Hauptstädter könnte es aber noch dicker kommen.

Sind Diesel-Fahrzeuge mit der Abgasnorm Euro 6 bislang nicht von Fahrverboten betroffen, könnte sich das demnächst ändern. Nach Medienberichten prüft der Berliner Senat Fahrverbote für Fahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 a, b und c. Nur die neueste Generation mit der Abgasnorm Euro 6d ist ausgenommen.

Hintergrund ist, dass auch Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 nicht als sauber gelten und im realen Fahrbetrieb einen erhöhten Stickoxidausstoß haben. Nicht nur in Berlin werden deshalb auch Fahrverbote für Euro 6-Diesel diskutiert. Solche Verbote kämen auch bundesweit in Betracht, wie Bundesumweltministerin Schulze kürzlich in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland klarstellte.

Fahrverbote für Euro 6-Diesel würden rund 15 Millionen Autofahrer in Deutschland treffen. Besonders pikant daran ist, dass diese Diesel-Generation Teil von Umtauschprogrammen war. Wer eine Umtauschprämie genutzt und seinen alten Diesel durch einen neueren Diesel ersetzt hat, kann sich also immer noch nicht sicher sein, dass ihm keine Fahrverbote drohen.

„Besonders schlimm ist, dass die Fahrzeuge schon allein durch die Diskussion einen Wertverlust erleiden – unabhängig davon, ob Fahrverbote für Diesel mit der Abgasnorm Euro 6 Realität werden oder nicht“, sagt Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung.

Dieselfahrer haben zwei Möglichkeiten sich zu wehren: Ist ihr Fahrzeug von Abgasmanipulationen betroffen, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. „Die Erfolgsaussichten sind hoch. Zahlreiche Landgerichte und auch Oberlandesgerichte haben schon zugunsten der geschädigten Autokäufer entschieden. Zudem hat der BGH klargestellt, dass eine unzulässige Abschalteinrichtung einen Mangel darstellt“, erklärt Rechtsanwalt Hartung, Kooperationspartner der IG Dieselskandal.

Alternativ kann der Widerruf der Autofinanzierung geprüft werden. Er ist unabhängig von Abgasmanipulationen grundsätzlich dann möglich, wenn die Bank fehlerhafte Verbraucherinformationen verwendet hat. Ob es sich bei dem Fahrzeug um einen Neu- oder Gebrauchtwagen, Diesel oder Benziner handelt, spielt beim Widerruf keine Rolle.

Mehr Informationen finden Sie auf der Kanzleihomepage.



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