Fahrzeugleasing – Risiken beim Fahrzeugleasing – Probleme bei der Rückgabe des Fahrzeugs

  • 3 Minuten Lesezeit

Immer mehr Menschen entscheiden sich im Rahmen einer Fahrzeugneuanschaffung für die Finanzierung oder das Leasing des Fahrzeugs.

Die Gründe dafür sind vielschichtig

Vordergründig ist der Wunsch nach Aufrechterhaltung der bestehenden Liquidität. Durch die Finanzierung oder das Leasing des Fahrzeugs wird die Liquidität regelmäßig geschont. Zu Zeiten relativ geringer Zinsen kommt dem ein oder anderen das Finanzierungs- oder Leasingangebot gar günstiger vor als der Barkauf – was regelmäßig rein aus wirtschaftlichen Gründen kaum der Fall sein wird. Weiterhin interessant für Unternehmen ist die Tatsache, dass das geleaste Fahrzeug die Bilanz nicht belastet. 

Ebenfalls relevant für Unternehmer ist im Bereich des Leasings ein steuerrechtlicher Aspekt: Die jeweilige Leasingrate kann unmittelbar als Betriebsausgabe jeden Monat vom Gewinn des Unternehmens als Betriebsausgabe abgezogen werden. Der jährliche Gewinn des Unternehmens wird also regelmäßig um die Höhe der entsprechenden Leasingrate gemindert. 

Gerade im Fall nur sehr kurzer Leasinglaufzeiten sieht die Kalkulation einiger potentieller Leasingnehmer gar ein Einsparpotential hinsichtlich etwaiger Instandhaltungskosten des Fahrzeugs: Bei Leasinglaufzeiten von nur zwei Jahren entfallen regelmäßig etwaige Kosten für teure Inspektionen. Je nach Fahrzeug wir die erste Inspektion oftmals erst nach zwei Jahren fällig. Um diesbezüglich absolute Sicherheit zu haben, ist der Blick in den entsprechenden Leasingvertrag sowie das Serviceheft des jeweiligen Fahrzeugs jedoch notwendig. 

Risiken beim Fahrzeugleasing

So günstig und unkompliziert einige Leasingangebote auch erscheinen mögen, über einige Risiken sollte man sich durchaus bewusst sein:

1. Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe

Oftmals problematisch ist bei der Rückgabe des Fahrzeugs der jeweilige Zustand. Regelmäßig in Ordnung hinsichtlich etwaiger Fahrzeugmängel zum Zeitpunkt der Rückgabe sind alters- und kilometertypische Gebrauchsspuren. Dies sind beispielsweise kleinere Steinschläge. Regelmäßig problematisch sind etwaige Schäden am Fahrzeug, die einen deutlichen Minderwert darstellen. Dazu gehören kleinere Beulen/Dellen, Schrammen im Lack oder auch Kratzer im Interieur. Die entsprechenden Schäden werden zum Zeitpunkt der Fahrzeugrückgabe erfasst und die Kosten für die entsprechende Reparatur dem Leasingnehmer in Rechnung gestellt.

Tipp

Diesbezüglich sei auf folgende Möglichkeit hinzuweisen: Nachdem die Mängel festgestellt wurden, kann mit dem Leasinggeber vereinbart werden, die entsprechenden Reparaturen selber durchführen zu lassen. Diesbezüglich muss natürlich sichergestellt werden, dass die Reparaturen fachmännisch durchgeführt werden und die Schäden gänzlich beseitigt werden. Dann kann der Leasingnehmer die Kosten im Rahmen der Rückgabe regelmäßig etwas senken.

2. Mehr Kilometer gefahren als vertraglich vereinbart

Oft kommt es vor, dass der finanzielle Rahmen recht eng gesetzt wurde, der Wunsch nach einem schönen Fahrzeug jedoch überaus groß ist. Um ein wenig Geld zu sparen, wählen viele Leasingnehmer eine geringere Kilometerlaufleistung als sie tatsächlich benötigen. Infolgedessen stehen zum Zeitpunkt der Abgabe des Fahrzeugs erhebliche Nachzahlungen an oder aber, das Fahrzeug wird in den letzten Monaten vor Abgabe kaum noch bewegt, um die entsprechende Überschreitung doch noch zu vermeiden.

Tipp

Seien Sie realistisch beim Abschluss des Leasingvertrags. Alles andere rächt sich spätestens kurz vor Abgabe des Fahrzeugs. Sollten Sie dennoch eine entsprechende Kilometerüberschreitung auf sich zukommen sehen, bietet es sich an, frühzeitig mit dem Leasingunternehmen in Kontakt zu treten. Gegebenenfalls können Sie noch eine Anpassung Ihrer vereinbarten Laufleistung erwirken, was teilweise günstiger sein kann, als die vertraglich vereinbarten Kosten für jeden Mehrkilometer. Lesen Sie hierzu zunächst Ihren Leasingvertrag aufmerksam durch: Oftmals wird eine geringe Überschreitung (ca. 2500 km) über die entsprechende Gesamtlaufzeit auch geduldet. 

Sollten Sie Fragen hinsichtlich des Fahrzeugleasings oder der entsprechenden Fahrzeugfinanzierungsrisiken haben, können Sie uns gerne jederzeit kontaktieren. Gerne nehmen wir auch Ihre Anfrage entgegen, sofern Sie Schwierigkeiten, beispielsweise aufgrund etwaiger Vorschäden, bei der bevorstehenden Rückgabe Ihres Fahrzeugs befürchten. Wir freuen uns über Ihren Anruf.

Robin Freund, mag. iur. (Düsseldorf)

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt mag. iur. Robin Freund

Beiträge zum Thema