Widerruf von Kredit- und Leasingverträgen bei Fahrzeugen – Wann habe ich ein Widerrufsrecht?

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Sollten Sie nach dem 10. Juni 2010 einen von Ihrem Autohändler vermittelten Kredit- und Leasingvertrag abgeschlossen haben, können Sie diesen möglicherweise widerrufen.

Viele dieser Verträge enthalten Klauseln, welche einen zeitlich unbegrenzten Widerruf ermöglichen. Beispielhaft seien hier häufige Fehler genannt:

  1. Oftmals kommt eine fehlerhafte oder irreführende Angabe des Zinssatzes für den Fall des Widerrufs in Betracht. Fehlt eine entsprechende Angabe, ist grundsätzlich die Möglichkeit gegeben, den jeweiligen Vertrag noch immer zu widerrufen.
  2. Ebenso häufig fehlt der Hinweis des Kreditgebers, dass dem Kunden ein gesetzliches Kündigungsrecht zusteht. Gegebenenfalls ist der entsprechende Hinweis auch nur in unzureichender Weise offenbart worden.
  3. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass der jeweilige Kreditgeber dem Kreditnehmer die unterschriebenen Vertragsunterlagen – oder eine Kopie davon – nicht oder nicht vollständig zur Verfügung gestellt hat.

Als Folge des erfolgreichen Widerrufs geben Sie Ihr Auto zurück und erhalten Ihre Anzahlung sowie die gezahlten Raten zurück.

Wenn Sie den Kreditvertrag nach dem 12. Juni 2014 abgeschlossen haben, bestehen gute Chancen, dass Sie noch nicht einmal einen Wertersatz für die Nutzung des Autos (die gefahrenen Kilometer) leisten müssen. Selbst wenn Sie diesen sogenannten Nutzungsersatz zahlen müssen, lohnt sich in den meisten Fällen dennoch der Widerruf. Denn dieser Nutzungsersatz ist im Durchschnitt deutlich niedriger als die Höhe der gezahlten Raten.

Insbesondere für den Fall, dass Sie ein Dieselfahrzeug fahren, sollten Sie die Prüfung einer Widerrufsmöglichkeit in Betracht ziehen. Insbesondere wenn Sie einen sogenannten Restwertleasingvertrag über ein Dieselfahrzeug abgeschlossen haben, besteht aufgrund des derzeitigen Dieselskandals das Risiko, dass Ihnen zum Laufzeitende Ihres Leasingvertrages eine hohe Nachzahlung aufgrund des geringeren Restwertes Ihres Dieselfahrzeugs droht.

Nähere Details zu diesem Thema entnehmen Sie bitte unserem Artikel:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/fahrzeugleasing-die-gegenwaertige-problematik-bei-dieselfahrzeugen_117986.html.

Sollten Sie Fragen hinsichtlich einer Widerrufsmöglichkeit Ihres Autokreditvertrages haben, können Sie uns gern jederzeit kontaktieren. Gerne übernehmen wir die Prüfung Ihrer Verträge und besprechen mit Ihnen das mögliche Vorgehen.

Robin Freund, mag. iur. (Düsseldorf)

Rechtsanwalt



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