Fakten zum Thema Vorsorgevollmacht

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Wofür ist eine private Vorsorgevollmacht gut?


Es hat lange gedauert, bis sich die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass sogenannte Vorsorgevollmachten für wirklich jeden unerlässlich sind. Allerdings ist es nicht so, dass diese so verbreitet sind, wie man annehmen könnte.

Im Jahr 2022 waren etwas über 5.5 Millionen Vorsorgevollmachten bei dem zuständigen zentralen Vorsorge Register registriert.

Eine - m.E. - recht niedrige % Zahl, angesichts der Tatsache, dass niemand von uns weiß, was uns das Leben noch so beschert.


Für welche Situationen ist die private Vorsorgevollmacht gedacht?

Für den Fall, dass man seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst besorgen kann, greift die sog. Vorsorgevollmacht ein. Und dieser Fall kann schneller eintreten, als man denkt und insbesondere, als es einem lieb ist.

Ist für diesen Fall nicht vorgesorgt, ist es nicht etwa so, dass der Ehepartner oder Lebenspartner oder die Kinder automatisch und ohne weiteres für den Betroffenen handeln kann. Zwar gibt es das sog. Ehegattennotvertretungsrecht; dies ist allerdings vom Gesetzgeber nicht so gut geregelt, dass eine Vollmachtserteilung überflüssig wäre.

Gerade für Bankgeschäfte, Immobiliengeschäfte und andere wichtige Maßnahmen wird weiterhin eine ausdrückliche Vollmacht von Nöten sein.

Die private Vorsorgevollmacht umfasst in der Regel die Vollmacht für finanzielle Angelegenheiten, die vorsorgliche Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung.



Wozu ist eine Patientenverfügung gut?


Jede medizinische Maßnahme bedarf Ihrer Zustimmung als Patient. Ihr Wille hat auch dann Bedeutung, wenn Sie sich aufgrund einer gesundheitlichen Notsituation nicht mehr mitteilen können, also nicht mehr einwilligungsfähig sind. Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, wie die bevollmächtigten Angehörige beziehungsweise Vertrauenspersonen entscheiden sollen. Das umfasst medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe. Die Patientenverfügung ist somit ein wichtiges Werkzeug, mit dem Sie Ihre Wünsche für den medizinischen Umgang mit genau definierten Situationen wünschen und sich vor unerwünschten Therapiemaßnahmen schützen können. Sie können in Ihre Patientenverfügung beispielsweise aufnehmen:

  • ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden sollen,
  • welche medizinischen Behandlungen von Ihnen in bestimmten Situationen erwünscht und welche unerwünscht sind,
  • ob Sie künstlich ernährt werden möchten,
  • ob Sie künstlich beatmet werden möchten,
  • ob Sie einen Organspendeausweis haben oder zu einer Organspende bereit sind.


Was ist eine Betreuungsverfügung?

Das Betreuungsrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Von ihm sind erwachsene Menschen betroffen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen können. Das Betreuungsrecht gewährt den Betroffenen den notwendigen Schutz und die erforderliche Fürsorge und erhält ihnen zugleich ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung. Wenn Sie für solche Fälle keinen ausdrücklich bestimmten Betreuer eingesetzt haben, so wird das örtlich zuständige Betreuungsgericht einen fremden Dritten für Sie als Betreuer einsetzen. Dieser kennt Sie und Ihre Wünsche und Gepflogenheiten nicht, und wird im Zweifel so für Sie entscheiden, wie es ein objektiver Dritter tun würde.

Daher ist es meines Erachtens absolut sinnvoll, ergänzend zur Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung zu verfassen. Damit legen Sie fest, wen Sie am liebsten als Betreuer eingesetzt haben möchten, wenn ein solcher aufgrund der Gesetzeslage trotz Vorsorgevollmacht eingesetzt werden muss.



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