Falschaussagen vor Gericht. Was ist das? Was sind die Konsequenzen und Strafen?

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Falschaussagen vor Gericht. Was ist das? Was sind die Konsequenzen und Strafen?

Die Integrität des deutschen Justizsystems beruht maßgeblich auf der Ehrlichkeit und Wahrheitsgetreue der vor Gericht gemachten Aussagen. Eine Falschaussage, sei es in schriftlicher Form oder mündlich während einer Verhandlung, wird im deutschen Recht als Straftat betrachtet.

Gemäß § 153 StGB (Strafgesetzbuch) kann eine falsche uneidliche Aussage mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden. Im Falle einer falschen eidlichen Aussage, beispielsweise vor einem Gericht oder einer Ermittlungsbehörde, sieht das deutsche Strafgesetzbuch in den §§ 154 und 163 entsprechende Strafen vor, die bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe reichen können.

Die Konsequenzen für Falschaussagen sind also erheblich und dienen dazu, die Zuverlässigkeit und Glaubwürdigkeit des Justizsystems aufrechtzuerhalten. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Zeugen, Angeklagte und andere Beteiligte vor Gericht die Wahrheit sagen, um faire und gerechte Verfahren zu gewährleisten.

Es sei darauf hingewiesen, dass dies lediglich eine allgemeine Übersicht ist und keine Rechtsberatung darstellt. Im konkreten Fall sollte immer ein Rechtsanwalt oder eine juristische Fachkraft konsultiert werden, um eine genaue rechtliche Einschätzung zu erhalten.

  1. Die Feinheiten der Wahrheit: Wann wird eine Aussage vor Gericht falsch?"

Unter der Lupe: Wann ist eine Aussage überhaupt falsch? Und ist das "Weglassen" bestimmter Aspekte strafbar? Diese Fragen werfen einen Blick auf die delikaten Nuancen, die die Welt der Zeugenaussagen und Sachverständigenberichte umgeben. Die Antworten könnten Ihr Verständnis für rechtliche Angelegenheiten vertiefen und Ihr Bewusstsein für die Bedeutung von Genauigkeit schärfen.

Immer wieder passieren Fehler, und die allgemeine Lebenserfahrung lehrt uns, dass dies auch für Aussagen von Zeugen oder Sachverständigen gilt. Doch wann werden diese Fehler strafbar? Der Artikel beleuchtet, dass Unklarheiten oder Lücken in der Erinnerung vermieden werden sollten, um unbeabsichtigte Ungenauigkeiten zu minimieren. Sich selbst nicht erinnern zu können, ist dabei natürlich keine Straftat. Jedoch gilt es, bei Ungenauigkeiten oder Lücken in der Erinnerung, die das Gesagte zu bloßen Vermutungen werden lassen, genau dies transparent mitzuteilen.

Der Fokus liegt auch darauf, dass die Falschheit einer Aussage entstehen kann, wenn bewusst relevante Umstände verschwiegen werden. Hier wird betont, dass es dringend empfehlenswert ist, seine Eindrücke vollumfänglich mitzuteilen, um der Wahrheitsfindung zu dienen.

Schließlich verdeutlicht der Artikel, dass die tatsächliche Abweichung des Gesagten vom Geschehenen maßgeblich ist. Ein wichtiger Hinweis ist, dass der bloße Glaube des Zeugen, dass seine Aussage falsch ist, obwohl sie tatsächlich wahr ist, keine Falschaussage darstellt. Doch Vorsicht ist geboten, denn im Falle eines strafbaren Versuchs, wie etwa beim Meineid, könnte eine Strafbarkeit wegen versuchten Meineids drohen.

Tauchen Sie mit uns in die faszinierende Welt der Zeugenaussagen ein und entdecken Sie, wie scheinbare Kleinigkeiten große Auswirkungen auf rechtliche Angelegenheiten haben können.

  1. Macht es einen Unterschied bei einer Falschassage vor der Polizei oder Gericht ?

Ja, es macht einen Unterschied, ob eine Falschaussage vor der Polizei oder vor Gericht gemacht wird, sowohl in rechtlicher als auch strafrechtlicher Hinsicht. Hier sind einige wesentliche Unterschiede:

1. Rechtliche Konsequenzen:

  • Falschaussage vor der Polizei: Eine Falschaussage gegenüber der Polizei kann als Straftat betrachtet werden. In Deutschland könnte dies beispielsweise unter den Tatbestand der falschen Verdächtigung (§ 164 StGB) fallen. Die genaue Strafe hängt von den Umständen des Falls ab.
  • Falschaussage vor Gericht: Eine Falschaussage vor Gericht ist nach den §§ 153 und 154 StGB strafbar. Die Strafen können je nach Schwere der Falschaussage unterschiedlich ausfallen, mit einer Strafandrohung von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (§ 153 StGB) bzw. bis zu fünfzehn Jahren, wenn ein Meineid begangen wird (§ 154 StGB).

2. Eidesleistung:

  • Falschaussage vor der Polizei: In der Regel werden Aussagen vor der Polizei nicht unter Eid abgegeben, es sei denn, dies wird ausdrücklich verlangt.
  • Falschaussage vor Gericht: Vor Gericht werden Zeugen und Sachverständige oft vereidigt. Eine Falschaussage unter Eid wird als Meineid betrachtet und kann zu einer höheren Strafe führen (§ 154 StGB).

3. Verfahrensart:

  • Falschaussage vor der Polizei: Falschaussagen vor der Polizei können verschiedene Konsequenzen haben, einschließlich Ermittlungen und Anklagen wegen falscher Verdächtigung.
  • Falschaussage vor Gericht: Falschaussagen vor Gericht beeinflussen direkt den Verlauf eines Gerichtsverfahrens und können zu strafrechtlichen Konsequenzen für die Person führen, die die falsche Aussage macht.
  1. Wie hoch ist die Strafe eine Falschaussage?

Im deutschen Strafrecht sind Falschaussagen vor Gericht oder anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stellen strafbar. Gemäß § 153 StGB sieht das Gesetz eine Strafandrohung von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe vor, wenn jemand als Zeuge oder Sachverständiger vor Gericht uneidlich falsch aussagt.

Diese Strafandrohung kann sich erhöhen, wenn nicht nur falsch ausgesagt wird, sondern auch ein Meineid begangen wird. Gemäß § 154 StGB kann die Freiheitsstrafe in einem solchen Fall auf bis zu grundsätzlich fünfzehn Jahre steigen, wobei im minder schweren Fall eine Strafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen ist. Diese Verschärfung tritt ein, wenn die falsche Aussage unter Eid erfolgt.

Des Weiteren stellt das Gesetz unter § 156 StGB die Abgabe einer falschen Versicherung an Eides statt unter Strafe. Hierbei wird eine Strafandrohung von einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe festgelegt.

Neben der eigentlichen Falschaussage sind auch der Versuch, jemanden zur Falschaussage anzustiften, sowie die Verleitung zur Falschaussage strafrechtlich relevant. Die §§ 159 und 160 StGB bedrohen diese Handlungen ebenfalls mit Strafe. Es ist zu beachten, dass die genannten Strafbestimmungen je nach den Umständen des Falls und der Schwere der Tat variieren können.

  1. Zeugenaussagen als Angehörige vor Gericht: Zwiespalt zwischen Wahrheit und Selbstschutz- Muss man als Angehörige eine Aussage machen? Was für Rechte hat man als Angehöriger ?

In einer delikaten Lage befindet sich ein Zeuge, der durch eine ehrliche Aussage sich selbst oder seine Angehörigen belasten würde. Besonders die enge Bindung zu den Familienmitgliedern kann es mitunter erschweren, vor Gericht belastende Fakten zu präsentieren. In solchen Momenten fühlt sich der Zeuge möglicherweise sogar versucht, die Wahrheit zu verdrehen. Trotzdem wird davon dringend abgeraten, nicht zuletzt aufgrund der strafrechtlichen Konsequenzen.

Der Gesetzgeber hat jedoch diese Dilemmasituation erkannt und in der Strafprozessordnung entsprechend reagiert. Im Strafprozess hat ein Zeuge das Recht, die Auskunft zu verweigern oder das Zeugnis zu verweigern, wenn durch die wahrheitsgemäße Beantwortung eine Gefahr für ihn selbst (§ 55 StPO) oder für einen seiner Angehörigen besteht (Verlobte, (auch ehemalige) Ehegatten und Lebenspartner, (auch ehemalige) in gerader Linie verwandte oder verschwägerte Personen bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert) (§ 52 StPO), wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.

Das Lügen vor Gericht ist also genauso wenig erlaubt wie bei Fremden, aber das Schweigen kann unter bestimmten Umständen eine gesetzlich akzeptierte Option sein.

Das Gericht hat die Pflicht, den Zeugen auf sein Aussage- oder Zeugnisverweigerungsrecht hinzuweisen. Auf diese Weise schafft das Gesetz einen praktischen Weg, um den Zwiespalt zwischen Wahrheit und persönlicher Verbundenheit elegant zu lösen.

Wenn eine falsche Aussage getätigt wurde, um Angehörige oder sich selbst zu schützen, kann das Gericht - abhängig von der konkret begangenen Tat - auf eine Strafe verzichten oder diese mildern (§ 157 StGB).

Wenn Sie selbst befürchten, Teil eines Strafverfahrens als Beschuldigter zu werden, wird grundsätzlich geraten, zunächst zu schweigen und sofort einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Auch bei einer Ladung als Zeuge können Sie in Begleitung eines Rechtsanwalts erscheinen.

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Mustafa Ertunc Ihr Anwalt für Strafrecht in Bremen

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