Das neue Einbürgerungsgesetz: Was ändert sich ab Ende Juni 2024?

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Das neue Einbürgerungsgesetz: Was ändert sich ab Ende Juni 2024?

Die Einbürgerung in Deutschland wird einfacher und flexibler. Ab dem 27. Juni 2024 treten neue Regeln in Kraft, die den Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft erleichtern. Wir erklären die wichtigsten Änderungen und was man beachten muss.

Was ändert sich?

Kürzere Wartezeit

  • Statt acht Jahre muss man nur noch fünf Jahre in Deutschland leben, um eingebürgert zu werden. Mit guter Integration sind sogar nur drei Jahre nötig.

Mehrstaatigkeit erlaubt

  • Man muss seine alte Staatsbürgerschaft nicht mehr aufgeben, um Deutsche zu werden.

Kinder bekommen automatisch die deutsche Staatsbürgerschaft

  • Kinder, die hier geboren werden und deren Eltern schon lange in Deutschland leben, sind automatisch Deutsche.

Kein Einbürgerungstest für alle

  • Bestimmte Gruppen, wie ehemalige Gastarbeiter, brauchen keinen Einbürgerungstest mehr.

Was ist neu beim Bekenntnis?

Man muss sich zu den Werten der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Das bedeutet, man muss die deutsche Geschichte anerkennen und gegen Diskriminierung sein. Wer das nicht tut, bekommt keine Staatsbürgerschaft.

Wichtig zu wissen: Rückwirkende Aberkennung

Wenn man gegen die deutschen Werte verstößt, kann man die Staatsbürgerschaft wieder verlieren – bis zu zehn Jahre nach der Einbürgerung.

Das bleibt gleich

Man muss immer noch für sich selbst und seine Familie sorgen können, um den deutschen Pass zu bekommen.

Das neue Einbürgerungsgesetz macht es einfacher, Deutsche zu werden. Es gibt weniger Wartezeit und weniger bürokratische Hürden. Aber man muss sich zu den deutschen Werten bekennen und Verantwortung zeigen. Wer darüber nachdenkt, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen, sollte sich gut informieren und die neuen Regeln beachten.

Als erfahrener Rechtsanwalt habe ich mich auf das Migrationsrecht spezialisiert, und es ist meine Leidenschaft, Menschen auf dem Weg zur deutschen Staatsbürgerschaft zu begleiten. Mit umfassendem Fachwissen und einer klaren Verpflichtung gegenüber meinen Mandanten biete ich individuelle Beratung und Unterstützung in allen Angelegenheiten des Einbürgerungsrechts.

Meine Dienstleistungen erstrecken sich über alle Bundesländer Deutschlands. Unabhängig davon, ob Sie in Bayern, Nordrhein-Westfalen, oder einem anderen Bundesland ansässig sind, stehe ich Ihnen mit meiner Expertise zur Verfügung. Die Kenntnis der spezifischen Regelungen in den verschiedenen Ländern ermöglicht es mir, maßgeschneiderte Lösungen anzubieten und individuelle Anforderungen zu berücksichtigen.

Die Besonderheiten des Migrationsrechts, einschließlich der neuesten Entwicklungen und gesetzlichen Änderungen, sind mir stets präsent. Mein Ziel ist es, einen reibungslosen und effizienten Migrationsprozess für meine Mandanten zu gewährleisten.

Mit meiner bundesweiten Tätigkeit biete ich Ihnen die Flexibilität, meine Dienstleistungen unabhängig von Ihrem Standort in Anspruch zu nehmen. Ihr Vertrauen ist für mich von höchster Bedeutung, und ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Anliegen im Einbürgerungsrecht zu besprechen und zu lösen.

Zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren, wenn Sie einen kompetenten und engagierten Anwalt im Migrationsrecht suchen. Gemeinsam können wir Ihren Weg zur Aufenthaltserlaubnis bzw. Einbürgerung erfolgreich zu gestalten.


Mit freundlichen Grüßen,

Mustafa Ertunc Ihr Anwalt für Einbürgerungsrecht in Bremen

Fauelnstr. 44, 28195 Bremen

Info@rechtsanwalt-ertunc.de

Telefon: 0421 16108826

Fax: 0421 / 59 56 90 23


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