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Falschberatung der Deutschen Bank beim Lloyd Fonds Schiffsportfolio II

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Die Deutsche Bank hat eine Vielzahl von Schiffsfonds an Verbraucher vermittelt. Den Verbrauchern wurde vorgespiegelt, es handle sich um eine sichere Anlage, die beispielsweise auch für die Altersvorsorge geeignet ist. Auf Risiken wurde in den Beratungen nicht hingewiesen.

Dabei hat die Deutsche Bank die Kunden zu den Schiffsfonds falsch beraten, so beispielsweise zu der Kapitalanlage Lloyd Schiffsportfolio II geschehen.

Die Krise in der Schifffahrt führt dazu, dass die Anleger nach aller Wahrscheinlichkeit den größten Teil ihres angelegten Geldes verlieren werden. Möglicherweise sogar das gesamte Kapital.

Am Lloyd Fonds Schiffsportfolio II konnten die Verbraucher Beteiligungen über die Lloyd Treuhand GmbH erwerben. Diese wurde wiederum von der Sechzehnte Paxas Treuhand- und Beteiligungsgesellschaft mbH vertreten. Anhand dieser Verschachtelung erkennt man, dass den Kunden keine sichere und klare Kapitalanlage angeboten worden ist, sondern eine hochkomplexe Beteiligung an einem Unternehmen. Die Verbraucher wurden damit zu Unternehmern gemacht mit einem 100-prozentigen Verlustrisiko.

Die Kunden wurden nicht darauf vorbereitet, dass sie das gesamte eingesetzte Kapital verlieren können. Vielen Kunden wurde nicht mitgeteilt, dass man für lange Zeit die Beteiligung nicht kündigen kann und nur auf einem sogenannten „Zweitmarkt“ unter Umständen mit Mühe seine Beteiligung veräußern kann.

Auch über das Risiko von Rückzahlungsansprüchen der Gesellschaft im Fall von Ausschüttungen wurde nicht gesprochen (sogenannte Kommanditistenhaftung).

Vielfach wurde nicht über die Provisionen der Deutschen Bank informiert, obwohl die Rechtsprechung dies als zwingend notwendig ansieht.

Der Bundesgerichtshof hat in vielen Entscheidungen bekräftigt, dass die Empfehlung einer Kapitalanlage anlegergerecht und anlagegerecht sein muss. Es muss auf die persönlichen Bedürfnisse des Anlegers Rücksicht genommen und ein Anlageprodukt empfohlen werden, dass diesen Wünschen gerecht wird. Es hat hierzu eine umfassende Beratung stattzufinden. Diese Vorgaben der Gerichte sind in der Vergangenheit regelmäßig missachtet worden.

Kunden steht deshalb ein Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank zu.

Allerdings droht hier Verjährung! Ansprüche aus einer fehlerhaften Beratung verjähren spätestens 10 Jahre nach Zeichnung der Kapitalanlage. Daher kann im Einzelfall große Eile geboten sein.

SH Rechtsanwälte sind Fachanwälte im Kapitalmarktrecht und vertreten Kunden deutschlandweit in Prozessen zur Falschberatung. Aufgrund unserer Fachkenntnis in diesem Gebiet konnten wir zahlreiche Urteile erstreiten bzw. gute Vergleiche mit den Banken erzielen.

Gerne stehen Ihnen SH Rechtsanwälte für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.


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