Lloyd Schiffsportfolio III – Urteil gegen Deutsche Bank

  • 2 Minuten Lesezeit

Das Oberlandesgericht Köln hat die Deutsche Bank wegen der Verletzung von Beratungspflichten zur Leistung von Schadensersatz in Höhe von EUR 99.000,00 an unsere Mandantin verurteilt. Unsere Mandantin hatte sich 2007 an dem Schiffsfonds Lloyd Fonds Schiffportfolio III mit einer Kommanditeinlage von EUR 100.000,00 zzgl. 5 % Agio beteiligt. Empfohlen wurde ihr die Beteiligung von einem Handelsvertreter der Deutschen Bank als für die Altersvorsorge geeignete Kapitalanlage mit geringem Risiko. Obwohl diese Aussagen in einem Beratungsprotokoll dokumentiert waren und die Zeichnung in den Geschäftsräumen der Deutschen Bank stattfanden, stellte die Deutsche Bank sich auf den Standpunkt, dass weder ein Beratungsvertrag zustande gekommen noch eine Falschberatung erfolgt sei.

Das Landgericht Aachen wies die Klage in erster Instanz nach Beweisaufnahme zurück. Das Urteil wies allerdings gravierende Fehler in der Beweiswürdigung auf. So fand das vorgelegte Beratungsprotokoll in der Würdigung des Landgerichts Aachen keinerlei Berücksichtigung. Ebenso wenig würdigte das Landgericht Aachen die widersprüchlichen Aussagen der Berater.

Diese Fehler in der Beweiswürdigung haben das Oberlandesgericht Köln in der Berufungsinstanz veranlasst, zunächst eine Wiederholung der Beweisaufnahme durchzuführen. Anders als das Landgericht Aachen sah es das Oberlandesgericht Köln als erwiesen an, dass die Deutsche Bank die Klägerin beraten hatte und gegen ihre Pflicht zur anlegergerechten Beratung verstoßen hatte, da die empfohlene Beteiligung an dem Schiffsfonds Lloyd Fonds Schiffsportfolio III nicht mit den Anlagezielen der Klägerin vereinbar war. Auch die Ansicht des Landgerichts Aachen, die Deutsche Bank habe an der Beratung nicht teilgenommen, konnte das Oberlandesgericht Köln angesichts des tatsächlichen und unstreitigen Zeichnungsablaufs nicht teilen.

Im Ergebnis erhält die Klägerin nunmehr ihre Einlage abzüglich erhaltener Ausschüttungen gegen Abtretung der Beteiligung zurück.

Geschädigte Anleger sollten ihre Ansprüche von erfahrenen, spezialisierten Fachanwälten prüfen lassen. MÜLLER SEIDEL VOS Rechtsanwälte ist eine auf das Finanzrecht und Haftungsrecht fokussierte Kanzlei. Jeder der vier Gründungspartner ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und verfügt über langjährige Prozesserfahrungen und exzellente Kenntnisse in diesem Bereich. Für eine kostenlose Erstberatung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Heiko Müller

Beiträge zum Thema